3446/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde haben am 22. Oktober 2009 unter der Nr. 3479/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verbot von Werbeflächen entlang von Autobahnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4, 5 und 8 bis 10:
Ø Wie beurteilen Sie die am Beispiel „Plastikkühe“ zwar nicht zum ersten Mal, aber besonders krass deutlich gewordene, höchst unterschiedliche Vollziehungspraxis hinsichtlich der Umsetzung des in Österreich auf Basis von BStG und StVO gesetzlich normierten Werbeverbots an Autobahnen?
Ø Wie beurteilen Sie die vielen kritischen Bürgerinnen und Bürgern leidvoll bekannte Tatsache, dass unter Verweis auf das „Werbeverbot“ auch bei Transparenten von Bürgerinitiativen und Straßenbaugegnern behördlicherseits regelmäßig andere Maßstäbe als bei „Landeskaisern“ und ihrer Pro-Straßenbau-Werbung angelegt werden? Wie ist dies mit der geltenden Gesetzeslage, die keinerlei Ungleichbehandlung zugunsten bestimmter Politiker oder Gesinnungen vorsieht (und dies ua aufgrund des Sachlichkeitsgebots auch gar nicht könnte) in Einklang zu bringen?
Ø Welchem „vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer“ dient eine Ausnahme vom Werbeverbot für Straßenbau-Werbung, zB durch LH Erwin Pröll?
In welchem Sinn ist eine Ausnahme vom Werbeverbot für Pro-Straßenbau-Werbung zB
durch LH Erwin Pröll „für die Straßenbenutzer von erheblichem Interesse“?
Welchem Bedürfnis oder Interesse der Straßenbenützer widersprechen demgegenüber
Transparente etc von Straßenbaugegnern?
Ø Teilen Sie die – offenbar für lokale behördliche Vertreter handlungsleitende – Rechts-position, auf Zuruf regionaler Wirtschaftskreise bzw agrarpolitischer Interessensgruppen völlig unverhältnismäßig und einseitig gegen den Vize-Obmann der IG-Milch vorzugehen?
Ø Welche konkreten „Beschwerden aus der Wirtschaft über den Gesetzesverstoß“ (so BH Dr. Lenze gegenüber Medien) lösten den Polizeieinsatz vom 3. September 2009 gegen eine Landschaftsinstallation mit Plastikkühen nahe der A1 im Bezirk Amstetten in NÖ aus?
Ø Verurteilen Sie die Vorgangsweise der BH Amstetten? Wenn nein, womit begründen Sie dies?
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Wie beurteilen Sie insbesondere die von Medien angesprochene Tatsache, dass bei Plastikkühen andere Maßstäbe als bei „Landeskaisern“, Landes-Mehrheitsparteien, der AMA oder internationalen Konzernen angelegt werden? Wie ist dies mit der geltenden Gesetzeslage, die keinerlei Ungleichbehandlung zugunsten bestimmter Politiker, bestimmter politischer Parteien oder bestimmter internationaler Konzerne vorsieht (und dies ua aufgrund des Sachlichkeitsgebots auch gar nicht könnte) in Einklang zu bringen?
Ø Laut Gesetz kann die Behörde eine Ausnahme des Werbeverbotes dann genehmigen, wenn die Kundmachung „einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient“ oder für diese „von erheblichem Interesse“ ist.
a) Welchem „vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer“ dient eine Ausnahme vom
Werbeverbot für Parteiwerbung der ÖVP mit dem Konterfei des Landeshauptmanns
Erwin Pröll?
b) In welchem Sinn ist eine Ausnahme vom Werbeverbot für Parteiwerbung der ÖVP mit
dem Konterfei des Landeshauptmanns Erwin Pröll „für die Straßenbenützer von
erheblichem Interesse“?
c) Welchem Bedürfnis oder Interesse der Straßenbenützer widerspricht demgegenüber eine
behördlicherseits als Werbung interpretierte Installation der IG-Milch mit Plastikkühen auf
einer Wiese?
Zu Frage 6:
Ø Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bei Milchwerbung der im Gleichschritt mit ÖVP, Bauernbund, Landwirtschaftskammer agierenden AMA (Agrarmarkt Austria) behördlicherseits offenbar andere Maßstäbe als bei einer gar nicht als Werbung angelegten Installation der kritischen IG-Milch angelegt werden? Wie ist dies mit der geltenden Gesetzeslage, die keinerlei derartige Ungleichbehandlung vorsieht (und dies ua aufgrund des Sachlichkeitsgebots auch gar nicht könnte) in Einklang zu bringen?
Zu Frage 7:
Ø Werden Sie allfällige Präzisierungen im Gesetz vorsehen, um diesbezügliche Ungleichbehandlungen in dieser Hinsicht zu verhindern? Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 11:
Ø Trifft es zu, dass an Hauswänden in Autobahnnähe wenn, dann nur Eigenwerbung zulässig ist? Wenn ja, wie ist dann erklärbar, dass laut Medienberichten nur wenige Kilometer vom „Plastikkuh-Einsatzort“ entfernt auf Basis eines Bescheides derselben Bezirkshauptmannschaft in der Sperrzone in unmittelbarer Autobahnnähe auf einem Gebäude für LH Erwin Pröll geworben werden durfte? Wohnt LH Erwin Pröll (oder die NÖVP) in diesem Gebäude?
Zu Frage 12:
Ø Halten Sie das Entfernen von „Landschaftsinstallationen“ mittels Polizeieinsatz angesichts der auch von Ihnen und Ihren ParteifreundInnen kritisierten Personalkürzungen der Vorgängerregierungen bei der Exekutive für einen zweckdienlichen und prioritätengerechten Einsatz der knappen Personalressourcen?