3462/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.12.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Dezember 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0203-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3440/J vom 22. Oktober 2009 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Gemäß Teil 2 der
Anlage zu § 2 , Abschnitt L, Z. 13 des Bundesministeriengesetzes 1986,
idgF, fällt die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den
Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die
Eigentumsverhältnisse an den Unternehmungen der österreichischen
Elektrizitätswirtschaft geregelt werden,
BGBl. I Nr. 143/1998 Art. 2, idgF, in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Die in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage gestellten Fragen fallen somit in den Zuständigkeitsbereich des genannten Ressorts und nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für Finanzen.
Mit freundlichen Grüßen