3462/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       Dezember 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0203-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3440/J vom 22. Oktober 2009 der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Gemäß Teil 2 der Anlage zu § 2 , Abschnitt L, Z. 13 des Bundesministeriengesetzes 1986, idgF, fällt die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den Unternehmungen im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmungen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden,
BGBl. I Nr. 143/1998 Art. 2, idgF, in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Die in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage gestellten Fragen fallen somit in den Zuständigkeitsbereich des genannten Ressorts und nicht in die Vollziehung des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.