3466/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0256-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3483/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „strafrechtliche Verfolgung von Exekutivbeamten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Auf Grund einer privaten Eingabe an das Bundesministerium für Justiz vom 20. Oktober 2009, in der auf einen über diese Umstände berichtenden Zeitungsartikel vom 19. Oktober 2009 Bezug genommen wird, hat die für Einzelstrafsachen zuständige Fachabteilung meines Hauses am 21. Oktober 2009 erstmals davon Kenntnis erlangt.

Zu 2 bis 4 sowie 8 und 9:

Gegen den in der Anfrage genannten Beamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen § 288 Abs. 2 und 4 StGB, ferner wegen §§ 313 iVm 83 StGB eingeleitet; gegen Oberstleutnant M. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen §§ 12 zweiter Fall, 288 StGB eingeleitet. In beiden Verfahren wurde die Vernehmung der Beschuldigten anberaumt.

Zu 5 bis 7:

Disziplinarrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten von Polizeibeamten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

Zu 10 und 11:

Diese Fragen können mangels Zuständigkeit (vgl. die Beantwortung zu den Fragen 5. bis 7.) sowie mangels auswertbarer statistischer Daten nicht beantwortet werden. Ich ersuche um Verständnis, dass eine händische Sichtung aller in Betracht kommender Aktenvorgänge im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßigen Aufwand nicht veranlasst werden konnte.

 

 

. Dezember 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)