347/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.01.2009
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/156-PMVD/2008 26. Jänner 2009
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Nr. 265/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anreize für die Miliz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Auf Basis der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission und des Berichtes der Arbeitsgruppe „Miliz 2010“ erfolgte mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 eine Erhöhung der Erfolgsprämie, die Einführung einer Milizprämie, die Einführung von Milizübungen, eine Ausweitung der Anerkennungsprämien und die Möglichkeit der Gewährung von Sachprämien, die Möglichkeit der Überweisung von Geldleistungen mit Valuta zum ersten Übungstag sowie die Einführung eines Milizbeauftragten und einer Milizmedaille mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2006. Des Weiteren wurde die Öffnung von Milizfunktionen für Frauen geschaffen. Die Einführung eines Wehrdienstausweises für Milizsoldaten, die Schaffung von Verwendungsabzeichen für Experten, die Schaffung zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeiten für höchstqualifizierte Angehörige des Milizstandes in den Expertenstäben, die Möglichkeit zur Absolvierung des Ausbildungsdienstes für Milizunteroffiziersanwärter und die Beförderung zum Gefreiten nach positiv absolvierter vorbereitender Milizausbildung bei einer Gesamtdienstzeit von vier Monaten runden die getroffenen Maßnahmen ab.
Zu 2:
Im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2008 meldeten sich rund 720 Personen freiwillig für eine Milizfunktion.
Zu 3 und 4:
Für wehrpolitische Informationen wurden rund 800.000 Euro aufgewendet, wobei in dieser Summe auch allfällige Kosten für wehrpolitische Informationen für Angehörige des Milizstandes enthalten sind.
Zu 5:
Geplant ist die Schaffung von Dienstgradabzeichen für Milizanwärter, die Einführung einer ÖBB-Vorteils Card Miliz, die Beförderungsmöglichkeit von Mannschaftssoldaten abhängig vom Engagement bei Milizübungen bis zum Zugsführer, die vermehrte gegenseitige Anrechnung von zivilen und militärischen Ausbildungen, der Beginn der Milizunteroffiziersausbildung NEU, die überwiegend in Form des Ausbildungsdienstes absolviert werden kann, eine flexible Absolvierung des zweiten Abschnittes der Milizunteroffiziersausbildung, Wartefrist unabhängige Beförderungen während der Ausbildung zum Milizunteroffiziersanwärter, die Anrechnung von Ersatzdienstzeiten für diverse Ausbildungsmodule der Milizunteroffiziersausbildung für Wehrpflichtige des Milizstandes, die sich nachträglich für die Milizunteroffiziersausbildung melden, der Versuch einer Verbesserung der Einbettung des Milizsystems in Wirtschaft und Gesellschaft.
Zu 6:
Im Rahmen der konzeptionellen Bearbeitungen für die Aus- und Weiterbildung des Kaderpersonals wurden nachstehende Anreize geschaffen, welche sich derzeit in Umsetzung befinden: Die Einbettung der militärischen Ausbildung in das nationale Bildungswesen, das Erreichen von zivilen Qualifikationen, soweit diese militärisch nutzbar sind (z.B. Lehrabschluss, Meisterprüfung, akademischer Grad) und die Sicherstellung der zivilen Anerkennung von militärischen Ausbildungen (z.B. ist die Grundausbildung zum Militärberufsunteroffizier 2 dem Lehrabschluss im Hinblick auf den Zugang zur Berufsreifeprüfung gleichgestellt).