3488/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0212 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 14. Dez. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner,
Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3539/J,
betreffend Finanzierungsaspekte der UN Klimakonferenz in
Kopenhagen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3539/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Da derzeit noch sehr viele Fragen offen sind, lassen sich in diesem Zusammenhang nur sehr grobe Schätzungen vornehmen. Die Schätzungen, die die Europäische Kommission in den Analysen zu ihrer Mitteilung über den Finanzierungsbedarf für die Kopenhagen-Vereinbarung vom 10.9.2009 vorgenommen hat, werden als gute Grundlage angesehen. Diese Schätzungen beziehen sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für Entwicklungsländer, nicht aber auf die Umsetzung nationaler Maßnahmen.
Zu Frage 2:
Eine genauere diesbezügliche Planung ist erst dann möglich, wenn die Details eines Kopenhagen-Abkommens und die tatsächlichen Finanzierungserfordernisse bekannt sind.
Zu Frage 3:
Das Thema der Entwaldung in Entwicklungsländern stellt ein komplexes Problem dar.
Die wichtigste Initiative, um den Waldverlust in Entwicklungsländern zu stoppen, stellt zurzeit der Bereich REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) dar. Erst wenn die Elemente des Kopenhagen-Abkommens bekannt sind, kann eingeschätzt werden, wie REDD umgesetzt werden kann. Erst dann ist eine mögliche Teilnahme Österreichs an REDD planbar.
Zu den Fragen 4 und 5:
Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sind eng miteinander verflochten. Diese Verflechtung birgt vielfältige Herausforderungen, aber auch zahlreiche Synergien und Potenziale. Zusätzliche öffentliche Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer sollen auf die nationale Entwicklungshilfequote anrechenbar sein, ohne aber Mittel aus anderen für die Entwicklungshilfe wichtigen Bereichen abzuziehen. Finanzflüsse aus dem Kohlenstoffmarkt hingegen dürfen aufgrund der Gefahr der Doppelanrechnung nicht als Unterstützung, sehr wohl aber als Beitrag zur Finanzierung ausgewiesen werden.
Wesentlich ist, dass es zu keiner Gefährdung der laufenden Entwicklungszusammenarbeit und der Erreichung der Millenniumsziele kommt.
Der Bundesminister: