3488/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0212 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 14. Dez. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner,

Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3539/J,

betreffend Finanzierungsaspekte der UN Klimakonferenz in

Kopenhagen

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 28. Oktober 2009, Nr. 3539/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1:

 

Da derzeit noch sehr viele Fragen offen sind, lassen sich in diesem Zusammenhang nur sehr grobe Schätzungen vornehmen. Die Schätzungen, die die Europäische Kommission in den Analysen zu ihrer Mitteilung über den Finanzierungsbedarf für die Kopenhagen-Vereinbarung vom 10.9.2009 vorgenommen hat, werden als gute Grundlage angesehen. Diese Schätzungen beziehen sich ausschließlich auf den zusätzlichen Finanzierungsbedarf für Entwicklungs­länder, nicht aber auf die Umsetzung nationaler Maßnahmen.

 

Zu Frage 2:

 

Eine genauere diesbezügliche Planung ist erst dann möglich, wenn die Details eines Kopenhagen-Abkommens und die tatsächlichen Finanzierungserfordernisse bekannt sind.

 

Zu Frage 3:

 

Das Thema der Entwaldung in Entwicklungsländern stellt ein komplexes Problem dar.

Die wichtigste Initiative, um den Waldverlust in Entwicklungsländern zu stoppen, stellt zurzeit der Bereich REDD (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation) unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) dar. Erst wenn die Elemente des Kopenhagen-Abkom­mens bekannt sind, kann eingeschätzt werden, wie REDD umgesetzt werden kann. Erst dann ist eine mögliche Teilnahme Österreichs an REDD planbar.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sind eng miteinander verflochten. Diese Verflechtung birgt vielfältige Herausforderungen, aber auch zahlreiche Synergien und Potenziale. Zusätzliche öffentliche Beiträge der Industrieländer an die Entwicklungsländer sollen auf die nationale Entwicklungshilfequote anrechenbar sein, ohne aber Mittel aus anderen für die Entwicklungshilfe wichtigen Bereichen abzuziehen. Finanzflüsse aus dem Kohlenstoffmarkt hingegen dürfen aufgrund der Gefahr der Doppelanrechnung nicht als Unterstützung, sehr wohl aber als Beitrag zur Finanzierung ausgewiesen werden.

 

Wesentlich ist, dass es zu keiner Gefährdung der laufenden Entwicklungszusammenarbeit und der Erreichung der Millenniumsziele kommt.

 

Der Bundesminister: