3495/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                 Wien, am 23. Dezember 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0209-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3502/J vom 23. Oktober 2009 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend wird angemerkt, dass die gegenständlichen Auswertungen auf Lohnzetteln und Veranlagungen beruhen. Da diese Daten frühestens einige Monate nach Ende des jeweiligen Jahres verfügbar sind, können über die Entwicklung im laufenden Jahr keine Angaben gemacht werden. Bei den Arbeitnehmerveranlagungen gibt es eine 5-Jahres-Frist für die Beantragung und auch bei zur Einkommensteuer veranlagten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mit einer Verzögerung von einigen Monaten zu rechnen. Daher unterschätzen die beiliegenden Auswertungen tendenziell das Ausmaß der Pendlerpauschalen. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Unterschätzung relativ gering ausfällt. Ein weiteres Problem ergibt sich daraus, dass auf den Lohnzetteln nur der berücksichtigte Betrag aufscheint. Da sich das Pendlerpauschale aber auch unterjährig ändern kann beziehungsweise fallweise nur für einen Teil des Jahres beansprucht wird, ist eine vollständige Zuordnung zu den verschiedenen Arten nicht möglich. Außerdem gibt es Fälle ohne Postleitzahlen, sodass eine Zuordnung nach Bundesländern nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre. Daher wurden die Aufgliederungen nach Arten und Einkommen nur für diejenigen Fälle vorgenommen, in denen ausreichende Informationen dafür zur Verfügung standen.

 

Zu 1.:

Im Jahr 2006 gab es etwa 804.000 Fälle mit Pendlerpauschalen in Höhe von insgesamt etwa 587 Millionen Euro. In den Jahren 2007 und 2008 stieg die Anzahl auf etwa 825.000 beziehungsweise 855.000 und der Gesamtbetrag auf 632 Millionen Euro beziehungsweise 735 Millionen Euro. Die Aufteilung auf großes und kleines Pendlerpauschale war in diesen Jahren ziemlich konstant: Das große Pendlerpauschale machte bei den Fallzahlen rund 69% und betraglich rund 72% aus.

 

Zu 2.:

Die Aufteilung der Pendlerpauschale-Beträge nach Bundesländern ist weitgehend stabil, wie folgende Tabelle zeigt:

 

Pendlerpauschale  (Betrag)

 

2005

2006

2007

2008

Burgenland

7,4%

7,4%

7,69%

7,75%

Kärnten

7,2%

7,2%

7,22%

7,23%

Niederösterreich

33,6%

33,6%

33,67%

33,78%

Oberösterreich

20,7%

20,7%

20,71%

20,90%

Salzburg

4,4%

4,4%

4,27%

4,26%

Steiermark

16,6%

16,6%

16,55%

16,13%

Tirol

4,8%

4,8%

4,67%

4,73%

Vorarlberg

1,2%

1,2%

1,07%

1,09%

Wien

4,2%

4,2%

4,16%

4,12%

 


Zu 3.:

Kleines und großes Pendlerpauschale verteilen sich wie folgt:

 

Pendlerpauschale  (Betrag)

 

2005

2006

2007

2008

 

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

kl. PP

gr. PP

Burgenland

7,60%

7,30%

7,70%

7,60%

7,69%

7,69%

7,73%

7,75%

Kärnten

3,90%

8,50%

3,90%

8,50%

3,78%

8,54%

3,72%

8,60%

Niederösterreich

45,90%

28,80%

46,30%

29,00%

46,10%

28,87%

46,30%

28,90%

Oberösterreich

15,10%

23,00%

14,70%

22,70%

14,82%

22,98%

14,85%

23,26%

Salzburg

3,90%

4,60%

3,80%

4,50%

3,85%

4,43%

3,84%

4,43%

Steiermark

10,60%

18,90%

10,70%

18,90%

10,80%

18,78%

10,43%

18,36%

Tirol

5,60%

4,40%

5,50%

4,40%

5,54%

4,33%

5,64%

4,38%

Vorarlberg

1,40%

1,10%

1,40%

1,00%

1,38%

0,95%

1,43%

0,96%

Wien

6,00%

3,40%

6,00%

3,40%

6,04%

3,43%

6,07%

3,36%

 

Zu 4.:

Die Fälle von Pendlerpauschale aufgeschlüsselt nach Entfernungskategorien sind folgender Tabelle zu entnehmen:

 

 

kleines Pendlerpauschale

großes Pendlerpauschale

ab 20 km

ab 40 km

ab 60 km

ab 2 km

ab 20 km

ab 40 km

ab 60 km

2007

17,53%

7,36%

5,67%

32,87%

23,07%

7,49%

6,01%

2008

17,77%

7,38%

5,62%

32,84%

23,07%

7,40%

5,92%

 

Zu 5.:

Der Arbeitsort scheint auf den Lohnzetteln und anderen steuerlichen Unterlagen nicht auf. Vermutlich kommen Änderungen des Arbeitsortes, der ja nicht mit dem Sitzort des Dienstgebers ident sein muss, wesentlich öfter vor als ein Wechsel des Wohnortes. Es wurden jene Personen ausgewählt, bei denen 2007 kein Anspruch auf Pendlerpauschale bestand, jedoch auf dem Lohnzettel 2008 ein Pendlerpauschale eingetragen war und umgekehrt. Der Wohnsitzwechsel wurde auf Basis der Postleitzahl festgestellt, wobei die letzte Stelle außer Acht gelassen wurde, weil es sich in diesen Fällen häufig um einen Postamtswechsel innerhalb desselben Ortes handelt oder die Distanz zwischen den Wohnsitzen sehr gering ist. Betreffend Wien ist diesbezüglich nur der Wechsel in ein anderes Bundesland (entspricht einer Änderung der ersten Stelle der Postleitzahl) relevant. Ungültige oder ausländische Postleitzahlen wurden nicht einbezogen.

 

Im Jahr 2008 gab es etwas über 101.000 Fälle mit Pendlerpauschale, die im Jahr 2007 kein Pendlerpauschale hatten. Davon gab es für etwa 11.300 Personen 2007 noch keinen Lohnzettel. Etwa 72.000 dieser Fälle erlangten einen Anspruch auf Pendlerpauschale, obwohl ihr Wohnsitz sich nicht veränderte. Bei weiteren 1.600 Fällen lag nur eine Übersiedlung innerhalb derselben Gemeinde oder in einen Nachbarort vor. Lediglich bei annähernd 14.000 Fällen fiel die Erlangung des Anspruches auf Pendlerpauschale mit einem größeren Wohnsitzwechsel zusammen. Rund 5.600 Fälle davon wechselten in ein anderes Bundesland.

Umgekehrt fiel bei rund 88.000 Fällen im Jahr 2008 das Pendlerpauschale weg. Davon lag bei etwa 12.700 Fällen kein Lohnzettel mehr vor, bei über 65.000 Fällen gab es keinen Wohnsitzwechsel und gut 1.300 Fälle übersiedelten innerhalb eines engeren Raums. Von den restlichen gut 8.000 Fällen lag bei etwa 2.500 Fällen ein Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland vor.

 


Zu 6.:

Die ausgewerteten Beträge verteilen sich österreichweit auf kleines und großes Pendlerpauschale sowie auf die Bruttoeinkommensstufen wie folgt:

 

Pendlerpauschale  (Betrag)

2007

2008

Bruttobezug

kleines PP

großes PP

kleines PP

großes PP

<10000

2,14%

2,66%

2,20%

2,45%

10.000

bis

12.000

0,96%

1,26%

0,93%

1,09%

12.000

bis

14.000

1,46%

1,60%

1,32%

1,42%

14.000

bis

16.000

1,82%

2,08%

1,70%

1,80%

16.000

bis

18.000

2,52%

3,03%

2,31%

2,58%

18.000

bis

20.000

3,01%

3,62%

2,79%

3,17%

20.000

bis

22.000

3,60%

4,37%

3,20%

3,68%

22.000

bis

24.000

4,62%

5,31%

4,01%

4,60%

24.000

bis

26.000

5,12%

5,87%

4,73%

5,28%

26.000

bis

28.000

5,33%

6,40%

4,99%

5,65%

28.000

bis

30.000

5,33%

6,62%

5,03%

5,85%

30.000

bis

35.000

12,62%

14,81%

12,02%

13,98%

35.000

bis

40.000

10,43%

11,40%

10,52%

11,42%

40.000

bis

45.000

8,65%

8,38%

8,97%

8,87%

45.000

bis

50.000

7,17%

5,74%

7,32%

6,50%

50.000

bis

55.000

5,59%

4,15%

5,97%

4,98%

55.000

bis

60.000

4,20%

2,83%

4,55%

3,64%

60.000

bis

65.000

3,20%

2,05%

3,58%

2,70%

65.000

bis

70.000

2,54%

1,53%

2,73%

1,99%

70.000

bis

75.000

2,02%

1,16%

2,22%

1,59%

75.000

bis

80.000

1,54%

0,90%

1,75%

1,26%

80.000

bis

85.000

1,15%

0,73%

1,35%

0,96%

85.000

bis

90.000

0,96%

0,57%

1,05%

0,77%

90.000

bis

95.000

0,71%

0,43%

0,85%

0,62%

95.000

bis

100.000

0,59%

0,42%

0,67%

0,49%

> 100.000

2,73%

2,08%

3,26%

2,65%

 


Die Lohnsteuerstatistiken von ÖSTAT gliedern die Pendlerpauschalen nicht auf, sondern zeigen alle Fälle mit Pendlerpauschale und die Summen nach beanspruchten Beträgen nach Bruttobezugsstufen. Die Lohnsteuerstatistik 2008 liegt noch nicht vor. Für 2006 und 2007 werden folgende Zahlen präsentiert:

 

Brutto- bezug

Pendlerpauschale 2007

Pendlerpauschale 2008

Fälle

PP in Tsd €

Fälle

PP in Tsd €

2.000

5.534

787

5.385

890

4.000

6.905

1.446

6.849

1.678

6.000

8.132

2.491

7.889

2.752

8.000

9.690

3.675

9.576

3.944

10.000

11.854

5.311

11.557

5.675

12.000

14.629

7.401

14.627

8.123

15.000

28.665

16.943

28.045

18.069

18.000

40.446

27.382

38.493

28.724

20.000

32.678

24.063

32.306

26.108

25.000

104.816

81.582

99.907

85.770

30.000

120.125

98.138

119710

108.761

35.000

103.175

88.582

108.799

102.638

40.000

76.495

68.392

82.155

81.766

50.000

96.439

88.494

105.666

108.237

70.000

75.880

72.261

87.174

92.718

100.000

30.441

30.487

35.057

39.832

150.000

9.801

10.411

11.736

13.890

200.000

1.976

2.079

2.320

2.829

darüber

1.646

1.728

1.693

2.070

gesamt

779.327

631.654

808.944

734.473

 

Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den Summen in den o.a. Tabellen z.T. rechnerische Ab­weichungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.