3498/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                 Alois Stöger diplô

                                                                                                                                 Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien    

 

 

 

GZ: BMG-11001/0329-I/5/2009

Wien, am 22. Dezember 2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3551/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass zur vorliegenden Anfrage eine Stellungnahme der AGES eingeholt wurde, die den nachstehenden Ausführungen zugrunde liegt.

 

Fragen 1 bis 3:

Der Jahresabschluss der AGES und ein Finanzierungskonzept 2010 – 2015 der Kapitalgesellschaft liegen vor. Es trifft nicht zu, dass der AGES ein Bankrott droht. Zusätzlich zur gesetzlich fixierten Basiszuwendung stellt die AGES offene Forderungen vis-a-vis des Bundes als Eigentümer fällig; für das BMG heißt das, dass 4,6 Mio € im Jahr 2009 als offene Forderung der AGES fällig gestellt werden, womit die Mindestliquidität sichergestellt ist. Weitere Unterfinanzierungen werden einnahmenseitig durch das Finanzkonzept 2010 – 2015 bedeckt werden.

 

Fragen 4 und 5:

Das Finanzierungskonzept 2010 – 2015 wurde einvernehmlich erstellt. Auf Basis des Konzepts „Vision AGES 2010“ erfolgt die Konzentration auf hoheitliche Aufgaben und die Weiterführung von Kostensenkungs- sowie Effizienzsteigerungsprogrammen. Die „Vision AGES 2010“ mündet im Finanzkonzept 2010 – 2015. 

 

Frage 6:

Die ungehinderte Aufgabenerfüllung ist sichergestellt, ich verweise auf meine Beantwortung zu den Fragen 1 bis 3.

 

Frage 7:

Leistungskürzungen sind nicht geplant.

 

Frage 8:

Die privatwirtschaftliche Tätigkeit wird nicht forciert. Sie erfolgt dort, wo dies zur Aufrechterhaltung der fachlichen Kompetenz der AGES erforderlich ist.

 

Fragen 9 und 10:

Die AGES hat den Rechnungshofempfehlungen entsprochen und sich von den überwiegend privatwirtschaftlich tätigen Bundesanstalten getrennt. Im Bereich Lebensmitteluntersuchung ist die AGES vorwiegend hoheitlich tätig. Privatwirtschaftlich ist die AGES nur zur Erhaltung ihrer fachlichen Kompetenz tätig.