351/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 27. Jänner 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0161-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 300/J vom 27. November 2008 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend AeW, gerichtet an meinen Amtsvorgänger, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die anfragegegenständliche EU-Richtlinie 97/7/EG wurde ordnungsgemäß umgesetzt.
Zu 1.1., 1.2.:
Zahlungen seitens der AeW wurden noch nicht geleistet, weil rechtlich noch nicht geklärt ist, ob überhaupt ein Entschädigungsfall im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) vorliegt (diesbezügliche Musterverfahren sind anhängig); die Forderungen der Anleger sind auch der Höhe nach strittig (sämtliche Anlegerforderungen wurden von den Masseverwaltern zur Gänze bestritten).
Zu 2.:
Auf die vorherigen Ausführungen zu 1.1. wird verwiesen.
Zu 3. bis 4.:
Weder dem Bundesministerium für Finanzen noch dem Rechnungshof stehen Kontrollrechte über die AeW zu, da sie eine private Gesellschaft ist. Als Kontrollmöglichkeiten kommen die durch das Gesellschaftsrecht vorgegebenen Wege in Betracht.
Zu 5.:
Damit ist offenbar die Forderungsanmeldung der AeW in den Luxemburger Liquidationsverfahren angesprochen. Es handelt sich um eine Eventualforderung der AeW, für den Fall, dass ihre Haftung schlagend werden sollte.
Zu 5.1.:
Es besteht keine Rechtsgrundlage, nach der die AeW ihre Vorgangsweise mit dem Bundesministerium für Finanzen abzustimmen hätte, da die AeW, wie erwähnt, eine rein private Einrichtung ist.
Zu 6.:
In der Finanzprokuratur wurde eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, in der unter anderem unter Einbeziehung der Masseverwalter und von Anlegervertretern an einer Lösung gearbeitet wird, die einen umfassenden Rechtsfrieden bringen soll.
Mit freundlichen Grüßen