3513/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0472-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3685/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegen dazu keine Daten vor.

 


Fragen 4 und 5:

Spielsucht und Suchtprävention im engeren Sinne fallen nicht in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3687/J durch den Bundesminister für Gesundheit verweisen.

Spielsucht kann jedoch für mein Ministerium insoweit relevant sein, als Verschuldung als deren mögliche Folgeerscheinung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz fällt. Wesentliche Aufgabe ist es daher, sich im Bereich der Verschuldung für Maßnahmen zur Gegensteuerung im präventiven sowie kurativen Bereich einzusetzen beziehungsweise diese zu fördern (siehe auch die Beantwortung der Fragen 6 und 7).

In den letzten Jahren hat sich mein Ressort im Zuge von Begutachtungsverfahren zum Glücksspielgesetz (GSpG) mehrmals dafür ausgesprochen, das Haftungsregime des GSpG zu ändern und jenem des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) wieder anzugleichen. Diese Bemühungen blieben bislang unberücksichtigt.

§ 25 Abs. 3 GSpG verkürzt die allgemeine Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen von 3 Jahren auf 6 Monate. Weiters haftet die Spielbankleitung nur bei grob schuldhafter Verletzung von Schuldnerschutzbestimmungen. Schließlich ist der Ersatzanspruch betragsmäßig auf Existenz bedrohende Verluste beschränkt.

Fragen 6 und 7:

Das Regierungsprogramm erklärt die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Bekämpfung der Armut in allen relevanten Politikbereichen als zentrale Zielsetzungen.

Es ist meinem Ministerium daher ein Anliegen, gerade im Bereich der Verschuldung und deren Prävention verstärkt Initiativen zu setzen. So wurden in den letzten Jahren zahlreiche Projekte unter anderem im Bereich der Verbraucherbildung unterstützt. Aus meiner Sicht ist es im Sinne der Schuldenprävention wesentlich und zielführend, VerbraucherInnen frühzeitig über den zweckmäßigen Umgang mit Geld, Konsum und Verschuldungsgefahren zu informieren und für dieses Thema zu sensibilisieren.


Ein weiteres zentrales Anliegen ist mir, den Zugang zum Privatkonkurs zu erleichtern. Nach der geltenden Konkursordnung scheitern oft gerade Personen ohne bzw. mit geringem Einkommen an dessen strengen Voraussetzungen. Ich setze mich insbesondere für die Streichung beziehungsweise Absenkung der Mindestquote im Abschöpfungsverfahren ein. Weiters plädiere ich für die Erweiterung der Billigkeitsgründe, die eine Entschuldung auch dann rechtfertigen, wenn die Quote nicht erreicht wird (z.B. Arbeitslosigkeit, Krankheit nach Eintritt der Verschuldung).

Weiters fördert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz seit vielen Jahren die Dachorganisation ASB Schuldnerberatung GmbH und damit indirekt die qualifizierte Tätigkeit der Schuldenberatungsstellen. Deren Aufgabe ist insbesondere, verschuldeten Personen beratend zur Seite zu stehen beziehungsweise diese fallweise im „Privatkonkurs“ zu vertreten.

 

Mit freundlichen Grüßen