3515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-40001/0106-IV/9/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3803/J der Abgeordneten Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Vorbemerkungen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat jene Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch die Bundesverfassung und durch Bundesgesetze zukommen. Die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen sind eine klassische Querschnittsmaterie. Dem Bund kommen jene Aufgaben zu, die ihm verfassungsrechtlich zugeschrieben sind. Alle anderen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Länder.

 

Bundessache ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dies erfolgt einerseits im Rahmen des Mainstreaming durch das AMS, andererseits dort, wo es besonderer Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen bedarf, durch das Bundessozialamt und die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen.

 

Im Jahr 2003 wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund eine Aufgabenbereinigung vorgenommen: der Bund konzentriert sich auf die unmittelbaren Maßnahmen der beruflichen Eingliederung, den Ländern kommen die Maßnahmen der sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zu.

 

Insbesondere zu Beginn der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung im Jahr 2001 wurden auch zahlreiche vorbereitende Beratungs- und Sensibilisierungs­projekte gefördert. In den letzten Jahren wurde eine etappenweise Weichenstellung hin zu den Kernbereichen der Beschäftigungsoffensive vorgenommen und auch betroffenen Projektträgern kommuniziert (insbesondere auch dem Träger des erwähnten Projekts „FreiRaum“). Die Träger hatten daher die Möglichkeit, sich arbeitsmarktpolitisch umzuorientieren.

 

Nunmehr hat sich auch die allgemeine Wirtschaftslage geändert. Menschen mit Behinderungen sind vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen, die Einnahmen des Ausgleichstaxfonds gehen durch die allgemeine schlechte Beschäftigungslage zurück, der Zuschuss aus Bundeshaushaltsmitteln war im Doppelbudget 2009/2010 niedriger als in den Jahren zuvor. Es ist mir dennoch gelungen, das hohe Niveau der Ausgaben für die Beschäftigungsoffensive für die Jahre 2009 und 2010 zu gewähr­leisten.

 

Gleichzeitig habe ich dem Bundessozialamt den Auftrag erteilt, bei der Zuerkennung von Förderungen nochmals vermehrt die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Projekte als Kriterium heranzuziehen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kann ich es mit meinem Verständnis von politischer Verantwortung nicht vereinbaren, in Kauf zu nehmen, dass ich Mittel, die ich zur Erfüllung meiner Kernaufgaben, der Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Arbeitsmarkt benötige, für andere primär den Ländern obliegende Aufgaben zu verwenden.

 

Eine Streichung von Fördermitteln – wie in der Anfrage insinuiert – hat es wohl­gemerkt nicht gegeben. Die Ausgaben für 2009 und 2010 werden das hohe Niveau von 2008 fortführen. Es hat auch keine „Richtlinienänderung“ stattgefunden, vielmehr wurde der seit 2003 verfolgte Aufgabenentflechtungsprozess zwischen Bund und Ländern – auch unter dem Druck der angespannten Wirtschaftlage – fortgeführt.

 


Frage 1:

 

Das Projekt „FreiRaum“ mag ein gesellschaftspolitisch sinnvolles Projekt sein. Nach der bestehenden Verfassungs- und Rechtslage ist es aber weder eine Aufgabe des Bundes allgemein noch des Arbeits- und Sozialministers im Besonderen, ein solches Projekt ohne Arbeitsmarktrelevanz unbefristet zu fördern.

 

Frage 2:

 

Dem Projekt „FreiRaum“ wurden seitens des Bundessozialamts keine „Fördermittel gestrichen“, vielmehr wurde vereinbarungsgemäß eine befristete Förderung nicht fortgesetzt, da ein arbeitsmarktpolitischer Bezug nicht hergestellt werden konnte.

 

Fragen 3 bis 5:

 

Diese Fragen können – wie aus dem vorher Gesagten ersichtlich – so nicht beantwortet werden, da weder Richtlinien geändert noch Fördermittel gestrichen wurden. Das Bundessozialamt und seine Landesstellen nehmen vielmehr in meinem Auftrag in wirtschaftlich schweren Zeiten eine Konzentrierung der Mittel auf die Kernaufgaben der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in einen rauer gewordenen Arbeitsmarkt vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen