3521/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2009
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Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2009 unter der Zl. 3520/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „vermuteter Wahlbetrug bei der Präsidentenwahl in Afghanistan" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die afghanische Wahlbeschwerdekommission (Electoral Complaints Commission/ECC), die sich mehrheitlich aus Vertretern der Internationalen Gemeinschaft zusammensetzte, nahm nach der Feststellung von Wahlfälschungen eine Korrektur des Wahlergebnisses vor. Die afghanische Wahlkommission (Independent Election Commission/IEC) ordnete in der Folge für den 7. November 2009 eine Stichwahl zwischen Amtsinhaber Hamid Karzai und dem Zweitplazierten Abdullah Abdullah an. Nachdem dieser seinen Rückzug erklärt hatte, beschloss die Wahlkommission von einem 2. Durchgang Abstand zu nehmen, und Hamid Karzai zum Wahlsieger zu erklären.

Zu Frage 2:

Die EU, die afghanische Regierung und die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA) führen zunächst gemeinsam eine Evaluierung der im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2009 gemachten Erfahrungen durch, die zur entsprechenden Gestaltung künftiger Wahlprozesse beitragen soll.

 

Weiters fördert die EU die Schaffung von günstigeren Rahmenbedingungen für die demokratische Entwicklung Afghanistans. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung eines pluralistischen Parteiensystems, zum besseren Funktionieren des Parlamentes sowie zur Hebung der Rechtschaffenheit von Verwaltungsbeamten und Kandidaten. In Hinblick auf die Parlamentswahlen 2010 wird sich die EU für die Bildung einer unparteiischen Wahlkommission, welche die Zusammensetzung des Parlamentes widerspiegelt, einsetzen.

Zu Frage 3:

Österreich hat im Einklang mit der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft die Entscheidung der afghanischen Wahlkommission anerkannt.