3522/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Oktober 2009 unter der Zl. 3526/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ungereimtheiten bei der Austrian Development Agency (ADA)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich unter Bezugnahme auf die mir von der ADA im Zusammenhang mit den sie betreffenden Fragen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Bei dem jährlich zu erstellenden Dreijahresprogramm handelt es sich nicht um ein Dreijahresprogramm der ADA, sondern um das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik. Dieses dient dazu, die Kohärenz zwischen den relevanten öffentlichen

Akteuren im Bereich Entwicklungszusammenarbeit sicherzustellen. Hinsichtlich der

Erfolgskontrolle im Falle der ADA sind im aktuellen Dreijahresprogramm 2009-2011 die von ihr zu erreichenden Ziele in einer Matrix festgehalten. Weiter konkretisiert werden diese Ziele in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Koordinationsbüros arbeiten eng mit den österreichischen Botschaften zusammen.

Wo Koordinationsbüros und Botschaften am selben Ort bestehen, was vor allem am Westbalkan und in Südosteuropa der Fall ist, streben das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und ADA eine gemeinsame Unterbringung an. In den meisten Fällen hat sich dies jedoch aus Raummangel an den Botschaften als nicht möglich erwiesen. Insgesamt sind derzeit fünf gemeinsame Standorte in Südosteuropa (Podgorica, Sarajewo, Pristina, Tirana, Belgrad) und ein gemeinsamer Standort in Afrika (Addis Abeba) betroffen.

Wo eine gemeinsame Unterbringung möglich ist (Skopje, Chisinau) ist diese bereits erfolgt. BMeiA und ADA stehen in dieser Frage in laufendem Kontakt.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Die Ziele der „Kleinen Botschaftsprojekte“ sind gemäß einer BMeiA-internen Richtlinie aus dem Jahr 2004 wie folgt definiert:

         Österreichisch - afrikanische/lateinamerikanische Partnerschaften werden gefördert;

         Gute Kontakte zwischen Vertretungsbehörden und Empfangsstaat und/oder mitakkreditierten Ländern werden aufgebaut;

         Die Eigenverantwortung von öffentlichen oder privaten Institutionen des Empfangsstaates oder in mitakkreditierten Ländern wird gestärkt;

         Ein positives Image Österreichs im Empfangsstaat und /oder in mitakkreditierten Ländern, deren ziviler Gesellschaft und der internationalen Gemeinschaft wird gepflegt;

         (Entwicklungs-)politische Themen werden mit österreichischer Unterstützung von relevanten Zielgruppen bearbeitet.

Bis 2008 wurden die Kleinen Botschaftsprojekte aus Gründen der Flexibilität bei notwendigen Umwidmungen unter dem Ansatz Aufwendungen verrechnet. Eine Änderung erfolgte bereits im aktuellen Doppelbudget 2009/2010, in dem sie dem Förderungsansatz zugeordnet wurden.

Zu Frage 10:

Eine entsprechende Abrechung und Berichtslegung nach Abschluss der Maßnahmen war immer verpflichtend. Sollte es beim Abschluss von Projekten zu Verzögerungen kommen, sind die Botschaften angewiesen darüber zu berichten. Abrechnungen werden weiterhin von den Botschaften kontrolliert und stichprobenartige Kontrollen im Rahmen von Inspektionsreisen durch den Generalinspektor des BMeiA durchgeführt.


Zu den Fragen 11 bis 13:

Die Ausarbeitung eines neuen ADA Unternehmenskonzepts wurde im Jahr 2008 in Auftrag gegeben. Der Aufsichtsrat der ADA hat am 16.12.2009 das neue Unternehmenskonzept genehmigt.

Zu Frage 14:

Die ADA bemüht sich seit jeher um die klare Abgrenzung von operativen und administrativen Mitteln. Beim Großteil der vom Rechnungshof als administrativ eingestuften Ausgaben handelt es sich nicht um Administrativkosten, sondern um Ausgaben für operative Aufgaben, die zu den in §§ 2 und 8 EZA-Gesetz beschriebenen Aufgaben der ADA gehören, im jeweils gültigen Dreijahresprogramm der Bundesregierung als operative Aufgaben beschrieben werden und somit auch Teil des Arbeitsprogramms der ADA sind.

Zu den Fragen 15 bis 17:

Die ADA hat die geltende Richtlinie, mit der die Zuordnung geregelt ist, überprüft und angepasst.

Zu den Fragen 18 bis 20:

Abweichend von der Auffassung des Rechnungshofes hängt der Personalbedarf der ADA

nicht linear mit dem Umfang der verwalteten Fördermittel zusammen.

Die derzeitige Ausstattung der ADA ermöglicht es, die international auch vom OECD-

Entwicklungsausschuss anerkannte Qualität der von ihr geförderten Programme und Projekte

sicherzustellen.

Die Auswahl und Durchführung der Projekte sowie letztlich auch die Kontrolle der richtigen Verwendung der Steuermittel für die OEZA setzt unabhängig von der Höhe der operativen Mittel bestimmte Strukturen voraus. Neben dem Volumen wird der Personalbedarf wesentlich von den Erfordernissen zur Umsetzung der politischen Vorgaben des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik, der geographischen und thematischen Verteilung der Mittel, der aktuellen Lage in den einzelnen Schwerpunktländern und von der Art der eingesetzten Finanzierungsinstrumente bestimmt. Die Personalbedarfsplanung der ADA hat sich nach diesen Kriterien und Bedingungen zu richten.


Zu den Fragen 21 bis 23:

Die ADA hat die Aufnahme lokaler Bediensteter in den Koordinationsbüros bereits im Februar 2009 neu geregelt. Die weitgehende Übertragung der Verantwortung dafür an die Koordinationsbüros hat zu einer starken Verwaltungsvereinfachung geführt.

Zu Frage 24:

Bei der Prüfung von Zwischen- und Endabrechungen ist das Rotationsprinzip verwirklicht:

Abrechnungen werden Prüfern abhängig von ihrer jeweiligen Auslastung zugeteilt, sodass an

der Kontrolle eines Vertragspartners oder eines bestimmten Vorhabens unterschiedliche

Prüferinnen und Prüfer beteiligt sind.

Eine generelle Rotation in den operativen Abteilungen der ADA ist allerdings nur begrenzt

sinnvoll und möglich, da für die Beurteilung der Qualität von Förderansuchen auf Seite der

Referentinnen und Referenten die Kenntnisse über die soziale, politische und wirtschaftliche

Lage in den Zielländern sowie spezifische Sprachkenntnisse entscheidend sind.

Die ADA hat jedoch zur Prüfung von Projektanträgen interne Vergabegremien eingerichtet,

deren Zusammensetzung regelmäßig geändert wird.

Zu den Fragen 25 bis 29:

 

Jahr

Bedienstete (in VBÄ[1])

Lohnkosten

(TEUR)

Gesamtbudget
(TEUR)

2004

124

5.071

96.593

2005

133

5.841

96.129

2006

145

6.611

101.079

2007

147

6.953

105.099

2008

150

7.979|

108.315

Zu den Fragen 30 bis 32:

Die vom BMeiA ab 1998 mit der Führung der Koordinationsbüros beauftragte GPR Consult Beratungs GmbH hat das von ihr im Auftrag und aus Mitteln des BMeiA finanzierte Sachanlagevermögen in das Anlagenverzeichnis aufgenommen. Das BMeiA hat im Rahmen der halbjährlichen Abrechnungen und Berichte der GPR Consult Beratungs GmbH auch die Aufstellungen über Vermögensgegenstände der Koordinationsbüros überprüft.

Dieses Sachanlagevermögen wurde mit 1. Jänner 2004 im Zuge des Vermögensübergangs von GPR auf ADA ordnungsgemäß in jenes der ADA übertragen und scheint in der Eröffnungsbilanz der ADA auf.

Zu den Fragen 33 bis 36:

Im Sinne ihrer optimalen Durchführung wurden die Umstrukturierung der Sektion VII und die Ausgliederung der operativen Agenden der Entwicklungszusammenarbeit in die ADA von Experten meines Hauses und des Bundesministeriums für Finanzen vorbereitet und von einer externen Organisations(entwicklungs)-Beratung begleitet. In Übereinstimmung mit dem Bundesvergabegesetz erfolgte im Anschluss an die Klärung des Beratungsauftrages die Auswahl der Beraterfirma mittels eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung, zu dem auf Basis von bereits früher erfolgter Zusammenarbeit des BMeiA mit mehreren Beratungsunternehmen mehrere Firmen zur Angebotslegung eingeladen wurden.

 

Die Vergabe des Auftrags an die Contrast Management Beratung erfolgte auf Grundlage des Bundesvergabegesetzes BGBl. I Nr.99/2002 i.d.g.F.

Zu Frage 37:

Da die Vorbereitung der Umstrukturierung und Ausgliederung neben der Durchführung sämtlicher inhaltlicher und operativer Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit im BMeiA während eines mehr als einjährigen Zeitraums durch die Experten der Sektion VII sicherzustellen war und dieser umfangreiche Ausgliederungsprozess unter anderem auch die Novellierung des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes 2002 umfasste, konnte dies nur mit Unterstützung externer Fachleute, insbesondere aus den Bereichen Organisationsentwicklung, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht innerhalb des knapp bemessenen Zeitraums zu Ende gebracht werden. Wann und wo immer dies möglich war, wurden auch andere Fachkräfte des BMeiA, wie z. B. jene des Völkerrechtsbüros und der Budgetabteilung, beigezogen.



[1] VBÄ: Vollbeschäftigungsäquivalent