3523/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0220-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3538/J vom 28. Oktober 2009 der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5.:
Grundsätzlich ist zu den angesprochenen Fragestellungen auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowohl im Verhandlungsprozess als auch bei den einzelnen klimapolitischen Maßnahmen hinzuweisen bzw. wird für den Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit angemerkt, dass die Entscheidung über die Verwendung der bei UG 12 „Äußeres“ veranschlagten Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten bzw. der mit der Umsetzung beauftragten Austrian Development Agency (ADA) fällt.
Die EU hat sich in der Vergangenheit als treibende Kraft der globalen Verhandlungen zu einem Klimaabkommen in Kopenhagen verstanden und diese Position beim Europäischen Rat am 30. Oktober 2009 und 10./11. Dezember 2009 sowie bei der Klimakonferenz in Kopenhagen bestätigt. Neben der bisherigen Position, wonach die EU gegenüber 1990 bis zu 30% der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 einsparen möchte, wurde am Europäischen Rat das EU-Ziel, dass alle Industriestaaten bis 2050 Treibhausgase in Höhe von 80-95% gegenüber 1990 reduzieren, erweitert. In Kopenhagen verpflichteten sich die Industriestaaten zu neuen und zusätzlichen finanziellen Unterstützungen von klimarelevanten Maßnahmen in Entwicklungsländern. Für die Periode 2010-2012 werden insgesamt 30 Mrd. USD zur Verfügung gestellt, auf Österreich entfallen rund 120 Mio. USD. Bis zum Jahr 2020 sollen die jährlichen finanziellen Beiträge aus privaten und öffentlichen Mitteln auf 100 Mrd. USD pro Jahr ansteigen. Diese finanziellen Beiträge müssen von der UNFCCC verifiziert werden können.
Österreich leistet bereits jetzt finanzielle Unterstützungen für klimarelevante Projekte in Entwicklungsländern im Rahmen der Official Development Assistance (ODA) und des JI/CDM (Joint Implementation/Clean Development Mechanism)-Programms, bzw. durch den 2%igen Anteil der CDM-Zahlungen an den Anpassungsfonds der Weltbank. Für diese Zwecke wurde im Bundesfinanzgesetz 2009 und 2010 budgetär Vorsorge getroffen.
Das Bundesministerium für Finanzen sieht keinen Widerspruch zwischen der ODA-Verpflichtung und finanziellen Beiträgen im Rahmen des Kopenhagen-Abkommens, soweit die geförderten klimarelevanten Maßnahmen den Regeln der ODA-Anrechnung entsprechen. Das Bundesministerium für Finanzen trägt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Europäischen Rates mit, wonach die Klimafinanzierung im Rahmen des Kopenhagen-Abkommens nicht den Kampf gegen die Armut sowie die Erreichung der Millenium Development Goals gefährde.
Mit freundlichen Grüßen