3528/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum
Nationalrat Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am
28. Oktober 2009 unter der Zahl 3530/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Drogenvortestgeräte“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 11:
In Zusammenhang mit der in § 5a Absatz 3 Straßenverkehrsordnung 1960 bestehenden Verordnungsermächtigung werden Vortestgeräte auf die Handhabung und Genauigkeit im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung durch Polizeiärzte laufend getestet.
Zu Frage 2:
Es befinden sich in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union Drogenvortestgeräte zu Testzwecken im Einsatz. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung und der Fluktuation der am Markt befindlichen Geräte sowie der unterschiedlichen Rechtslagen in den Mitgliedstaaten, kann eine abschließende Feststellung nicht getroffen werden.
Zu Frage 3:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu den Fragen 4 bis 6 und 8 bis 10:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinaus werden entsprechende Statistiken nicht geführt.
Zu Frage 7:
Grundsätzlich besteht eine doch hohe Fehleranfälligkeit sämtlicher am Markt befindlicher Geräte. Dies zeigte auch das Ergebnis der Rosita-Studie, welche als Conclusio den Einsatz über Testzwecke hinaus nicht empfiehlt. Insbesondere die Sensitivität und die Spezifität der Drogenvortestgeräte bei der Erfassung von Tetrahydrocannabinol (THC) erwies sich bis dato als unzulänglich. Es kommt immer wieder zu falsch-positiven Befunden. Daraus resultiert die Problematik der falschen Beschuldigung von nicht durch Drogen beeinträchtigten Personen.
Durch die ständig neu auftretenden Drogen und synthetischen Drogengemische sind viele dieser Substanzen durch Drogenvortests noch nicht erfassbar.