3530/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am                 28. Oktober 2009 unter der Zahl 3533/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufnahme in den Polizeidienst – Explorationsgespräch“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9 und 11 bis 13:

Mangels Gesprächsprotokolls können die in der Anfrage angeführten Ausführungen nicht verifiziert werden.

Das Explorationsgespräch lebt unter anderem auch von seiner situativen Entwicklung bzw. vom Gesprächsverlauf und von der Art der Fragebeantwortung. Dabei wird neben anderen Beurteilungskriterien auch auf die soziale Kompetenz reflektiert, wobei weniger auf die Meinung selbst als auf deren Darlegung geachtet wird. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Bewusstsein der Bewerberinnen und Bewerber über die besonderen Belastungen im Exekutivdienst - sei es von der Art der Tätigkeit her oder durch die unregelmäßige Dienstzeit - und der damit auch im Zusammenhang stehenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die beiden explorierenden Bediensteten verfügen über eine entsprechende Ausbildung.

 

Zu Frage 10:

Nein.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu den Fragen 17 bis 25:

Um die Bewerberinnen und Bewerber auch auf eine gewisse Stressresistenz zu testen, ist es durchaus zulässig, für die Kommission nicht gleich schlüssig argumentierte Aussagen in Zweifel zu ziehen bzw. zu hinterfragen und die Reaktion der Bewerberinnen und Bewerber zu beobachten.

 

Zu Frage 26:

Nein.

 

Zu den Fragen 27 bis 32:

Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen prüfte die erhobenen Vorwürfe durch Entsendung eines leitenden Exekutivbeamten aus dem Bereich des Landespolizeikommandos für Steiermark, der in einer umfassenden Sachverhaltserhebung und Befragung der Betroffenen keine Unregelmäßigkeiten im Auswahlverfahren feststellte.

 

Zu den Fragen 33 bis 38:

Da die Sachverhaltsprüfungen durch die Dienstbehörde, durch den psychologischen Dienst des Bundesministeriums für Inneres sowie durch die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen keine Unregelmäßigkeiten bzw. Anhaltspunkte für eine Diskriminierung ergaben, sind keine Konsequenzen für die Befragenden vorgesehen.