3532/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.12.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

                                                                              

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 29. Oktober 2009 unter der Zahl 3540/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet" gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Jahr:

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Hinweise:

389

504

1706

2337

2361

3342

3732

4094

4151

3698

5238

 

Zu Frage 2:

Jahr:

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

Anzeigen:

57

62

97

128

210

201

187

342

240

504

862

 


Zu den Fragen 3, 4, 13, 24, 25, 28 und 29:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 5:

Seit Schaffung der Meldestelle für Kinderpornografie im Bundeskriminalamt 1998 sind für diesen Deliktsbereich vier Planstellen vorgesehen.

 

Zu Frage 6:

Für den Bereich des Landeskriminalamtes - Wien: Im Jahr 2000 – 8 Planstellen, seit 2004  - 6 Planstellen.

In den restlichen Landeskriminalämtern sind keine eigenen Planstellen explizit für die Bekämpfung der Kinderpornografie vorgesehen. Dieser spezifische Deliktsbereich wird im jeweiligen Ermittlungsbereich „Sittlichkeitsdelikte“ bearbeitet.

 

Zu den Fragen 7 bis 10 :

Die Beamten der Meldestelle für Kinderpornografie im Büro 3.2 des .BK durchsuchen diverse Internetseiten auf strafbare Inhalte stets aufgrund eines konkreten Anlassfalles. Dieser gründet sich entweder auf einen Hinweis einer ausländischen Polizeidienststelle oder eines privaten Internetusers. Erst dann kann im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO) gehandelt werden

 

Zu den Fragen 11 und 12:

Sofern es in einem konkreten Ermittlungsfall erforderlich ist, werden verdeckte Ermittlungen durchgeführt.

 

Zu Frage 14:

Ja.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Sämtliche bei österreichischen Providern festgestellten kinderpornografischen Inhalte wurden entfernt.

 

Zu Frage 17:

In sämtlichen Fällen von kinderpornografischen Inhalten auf österreichischen Providern befanden sich die Produzenten und Händler im Ausland und wurden diesbezüglich keine Ermittlungen in Österreich durchgeführt.


Zu Frage 18:

Bei Internetseiten mit Kinderpornografie auf Servern im Ausland werden vom Bundeskriminalamt via Interpol bzw. Europol die zuständigen Behörden im betreffenden Land in Kenntnis gesetzt.

 

Zu den Fragen 19 bis 21:

Nein.

 

Zu Frage 22:

Aufgrund des Polizeikooperationsgesetzes ist die Amtshilfe an eine Sicherheitsbehörde zu richten.  Eine direkte Intervention bei einer Privatfirma im Ausland ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 23, 26, 27 und 30:

Ja.

 

Zu den Frage 31 und 32:

Aufgrund der weltweit unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen bei der Bekämpfung der Kinderpornografie und der Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden gibt es divergierende Arbeitsweisen der Polizeibehörden. Es wird aber von allen Mitgliedsstaaten Amtshilfe im Rahmen der Möglichkeiten gewährt.

Von den international tätigen Expertenmeetings wird eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung in allen Mitgliedsstaaten angestrebt.