3547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0225-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. DEZ. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

und Kollegen vom 12. November 2009, Nr. 3684/J, betreffend

Milchproduktion nur noch von Kühen, welche mit gentechnikfreiem

Futter gefüttert werden

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 12. November 2009, Nr. 3684/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1, 4, 5, 14 bis 16:

 

Ein Großteil der Milchwirtschaft in Österreich hat sich freiwillig dazu entschlossen, nur mehr Milch von Kühen, die gentechnikfreies Futter erhalten, in Verkehr zu setzen. Die Erlassung eines grundsätzlichen Verbots von genetisch veränderten Futtermitteln ist EU-rechtlich nicht möglich.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Laut Auskunft der Branchenvertretung, der Vereinigung der österreichschen Milchverarbeiter (VÖM), haben sich deren Mitglieder entschlossen, Anfang des Jahres in ihren Lieferverträgen ein Verbot von gentechnisch verändertem Futter in der Milchproduktion fest zu schreiben. Die Umstellung der Lieferverträge hat bereits begonnen und sollte in der ersten Hälfte des Jahres 2010 abgeschlossen sein. Diese Festlegung der VÖM-Mitglieder auf rein privatwirtschaftlicher Basis betrifft vor allem die großen Molkereien in Österreich und umfasst damit rund 90% der österreichischen Vermarktungsmilch.

 

Zu Frage 6:

 

Es wird hauptsächlich Sojaextraktionsschrot importiert. Dieses Eiweißfuttermittel kann nur begrenzt durch andere Futtermittel-Ausgangs­erzeugnisse in der Tierernährung ersetzt werden. Es wird hauptsächlich im Mischfutter für Schweine und Geflügel verwendet.

 

Der Anbau aus der heimischen Produktion und aus der EU ist derzeit bei weitem nicht ausreichend, um den Bedarf zu sättigen (siehe Machbarkeitsstudie 2005: www.ages.at).
Die Menge und der Proteingehalt der Sojaschrot-Ersatzerzeugnisse (Raps, Sonnenblumen, Erbse, Ackerbohne, DDGS etc.) reichen derzeit nicht aus, um den gesamten Proteinbedarf für die Fütterung zu decken.

 

Es werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO-freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Österreich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht. Zahlreiche Fütterungsstudien belegen eine sehr gute Eignung für die Wiederkäuerfütterung. Zusätzlich wird weiterhin der Anbau von Eiweißträgern forciert.

Die regelmäßige Untersuchung von Saatgut im Rahmen der Saatgut-Gentechnikverordnung garantiert außerdem, dass die pflanzlichen Ausgangsprodukte aus heimischer Produktion für die Futtermittelproduktion weiterhin GVO-frei sind.

 

Zu Frage 7:

 

Die EG-Verordnung Nr. 1829/2003 regelt klar, unter welchen Voraussetzungen ein Lebensmittel als „genetisch verändert“ zu kennzeichnen ist. Nach dem bisherigen Wissensstand sind Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) nicht genetisch verändert, wenn sie mit Hilfe genetisch veränderter Futtermittel hergestellt wurden.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

 

Das BMLFUW unterstützt Forschungsarbeiten zur Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen sowie auch deren mögliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit.

 

Langzeitfütterungsversuche bei Mäusen sind ein wichtiger Forschungsansatz zur Risikoabschätzung, wie er im Forschungsauftrag betreffend Untersuchung potentieller ernährungsbedingter Risiken von gentechnisch verändertem Hybridmais (Bt, RR) in einem Langzeitfütterungsversuch mit Labormäusen www.dafne.at No. 1433 verfolgt wurde.

 

Mit dem Konzept und dem spezifischen Design solcher Forschungsarbeiten, wird einerseits methodisches Neuland beschritten, das bis zur gesicherten statistischen Auswertung der Versuchsergebnisse höchste Anforderungen an das transdisziplinäre Wissenschafterteam stellt.

 

Allerdings ist der Kreis dieser Wissenschafterinnen und Wissenschafter in Österreich leider sehr klein und darüber hinaus sind auch die alleinigen Budgetmittel des BMLFUW und des BMG nicht ausreichend, um alle Aspekte der Risikoforschung ausreichend abdecken zu können. Das BMLFUW hat daher gemeinsam mit dem BMG im Wege des Agrarforschungs­ausschusses eine Collaborative Workinggroup zur Risikoforschung gentechnisch veränderter Organismen im Juni 2009 vorgeschlagen. Unter der Koordinierung Österreichs arbeiten 18 EU-Länder an der Sammlung und Sichtung nationaler Forschungsprogramme und der Abstimmung möglicher gemeinsamer Forschungsaktivitäten zusammen.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Die privatwirtschaftliche Verpflichtung der Milcherzeuger zu gentechnikfreiem Futter unterliegt grundsätzlich der privatwirtschaftlichen Kontrolle.

Sobald die Milch bzw. die Milchprodukte für die Konsumentinnen und Konsumenten  als gentechnikfrei ausgelobt werden, müssen die Auflagen von befugten unabhängigen Stellen kontrolliert und auch dokumentiert werden. Regeln für das Inverkehrbringen „gentechnikfreier Milch“ finden sich im österreichischen Lebensmittelbuch (ÖLMB) idgF in der Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung. Auch das AMA-Gütesiegel berücksichtigt die gentechnikfreie Produktion. Eine kontrolliert gentechnikfreie Fütterung erfolgt im Rahmen der biologischen Landwirtschaft und auch bei AMA-Gütesiegel­produkten, bei denen eine separate Positivkennzeichnung gemäß den Bestimmungen des ÖLMB idgF zur Definition und Auslobung „gentechnikfrei erzeugt“ erfolgt.

 

Die kontrollierenden Stellen (z.B.: AgroVet, VetControl) werden vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend akkreditiert, die Marktaufsicht erfolgt in den Bundesländern. Verantwortlich dafür sind die Landeshauptleute in mittelbarer Bundesverwaltung auf der Basis des Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetzes 2006.

 

Zu den Fragen 17 bis 22:

 

Der Bedarf an Eiweißfuttermitteln in Österreich ist höher als die heimische Produktion. Dies gilt auch für die gesamte EU.

 

Insbesondere in Oberösterreich und Burgenland, wo der höchste Sojabohnenanbau stattfindet, gibt es Bemühungen den Anbau bei Soja weiter auszudehnen. Allerdings sind bei Soja die Ausweitungspotentiale aufgrund von Anbaubedingungen bzw. Verarbeitungsmöglichkeiten beschränkt.

 

Da die kulturartenspezifischen Preisausgleichszahlungen 2005 durch eine einheitliche Betriebsprämie abgelöst wurden, gibt es keine Produkt bezogenen Förderungen mehr. Eine spezifische Anbauförderung für Soja oder Raps ist daher nicht möglich. Im Rahmen der Direktzahlungen sind Cross-Compliance-Bestimmungen einzuhalten, die Fruchfolge­maßnahmen vorsehen. Ebenso bestehen solche Auflagen im  ÖPUL-Programm. Durch die Beschränkung des Getreideanteils an der Fruchtfolge wird bei diesen Maßnahmen Augenmerk auf Alternativkulturen gelenkt.

 

Darüber hinaus  werden Anstrengungen unternommen, verstärkt GVO – freie Futtermittel am österreichischen Markt anzubieten, um die GVO-Futtermittelimporte zu reduzieren. So wurde inzwischen mit der Einführung der Bioethanolproduktion in Österreich der Bezug eines neuen Eiweißfuttermittels (DDGS) ermöglicht.

 

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Bemühungen und Erfolge hingewiesen, die österreichischen GVO-Anbauverbote aufrecht zu erhalten sowie auf die Initiative Österreichs zur Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über einen GVO-freien Anbau in Brüssel. Darüber hinaus garantiert die regelmäßige Untersuchung von Saatgut im Rahmen der Saatgut-Gentechnikverordnung außerdem, dass die pflanzlichen Ausgangsprodukte aus heimischer Produktion für die Futtermittelproduktion weiterhin gentechnikfrei sind.

 

Frage 23:

 

Seit mehr als 10 Jahren setzt sich die österreichische Bundesregierung für eine möglichst restriktive Gentechnikpolitik auf EU-Ebene ein. Mehrere Importverbote für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie Saatgut wurden national erlassen. Ziel des BMLFUW ist es, ein Anbauverbot von GVO dauerhaft abzusichern.

 

In diesem Zusammenhang wird auf den österreichischen Erfolg im Agrarministerrat am 2. März 2009 hinweisen. Eine überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützte Österreich bei seinem Anliegen, GVO für Zwecke des Anbaus auch weiterhin für die Vermarktung in Österreich zu verbieten. Nachdem das österreichische Gentechnik-Anbauverbot derart erfolgreich verteidigt werden konnte, sind weiterhin Initiativen geplant, das Selbstbestimmungsrecht der Regionen beim GVO-Anbau im EU-Recht zu verankern.

 

Der Bundesminister: