3557/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.12.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0261-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3547/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „VIP Behandlung des Grasser Anwalts durch die Justizministerin“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Ich habe mich am 21. Oktober 2009 gegen 22.15 Uhr in einem Wiener Café mit einigen Freunden getroffen; ich wusste zuvor nicht, dass auch der als Anwalt von Dr. Grasser tätige Dr. M. A. anwesend sein würde. Diesem zufälligen Aufeinandertreffen lag daher keine Initiative zu Grunde.
Zu 7 bis 10:
Ich habe Dr. M. A. zur Frage der Akteneinsicht im genannten Ermittlungsverfahren an den dafür zuständigen Staatsanwalt mit dem Hinweis darauf, dass ich mich in laufende Verfahren nicht einmische, verwiesen.
Zu 11 und 12:
Nein.
Zu 13 bis 15:
Im Café waren an diesem Abend mehrere ehemalige Kollegen von mir anwesend, darunter auch Staatsanwälte. Meines Wissens war der mit dem genannten Strafverfahren betraute Staatsanwalt nicht darunter. Ich kenne ihn nicht persönlich.
Zu 16 und 17:
Nein.
Zu 18 bis 20:
Nein. Für Wünsche nach Sonderbehandlungen bin ich nicht zugänglich. Es ist meine Aufgabe, die faire und unbeeinflusste Durchführung eines justiziellen Verfahrens zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine unabhängige und der Objektivität verpflichteten Rechtspflege zu stärken. Dazu gehört auch, dass die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden ungestört und unbeeinflusst ermitteln können. Dies ist in jenen Verfahren von besonderer Bedeutung, die durch ihre Protagonisten in den Brennpunkt des medialen Interesses geraten sind.
. Dezember 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)