3558/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.12.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 


S91143/435-PMVD/2009                                                                                  30. Dezember 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am 3. November 2009 unter der Nr. 3546/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Aufarbeitung dubioser Vorgänge bei der Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2014" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Die Bestimmungen der genannten Rahmenrichtlinien kamen im Bereich der Bundes-Sportförderung seit 1. Jänner 2004 zur Anwendung.

Zu 5, 7 bis 10, 25 bis 65 und 118 und 119:

Alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH und dem Olympia-Förderverein werden derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.

Zu 6, 15 bis 22, 78, 95 bis 99:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 11 bis 13:

Die Bilanz wurde am 3. November 2008 übermittelt.

Zu 14:

Hiezu verweise ich auf den beiliegenden Jahresabschluss.

Zu 23 und 24:

An den Olympia-Förderverein wurden keine Bundes-Sportförderungsmittel überwiesen. Aus den im Zuge der Abrechnung von der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH vorgelegten Belegen lassen sich keine Direktzahlungen über 300.000 € von der Salzburg Winter­spiele 2014 GmbH an den Olympia-Förderverein ableiten. Im Übrigen verweise ich auf die Aus­führungen des damaligen Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4981/J (Nr. 4878/AB, XXIII.GP).

Zu 66 und 68 bis 73:

Hiezu liegen meinem Ressort keine näheren Informationen vor.

Zu 67, 82, 86 und 88:

Das Bundeskanzleramt hat den damaligen Staatssekretär für Sport Dr. Reinhold Lopatka und den damaligen Leiter der Sektion Sport im Bundeskanzleramt, SC Mag. Robert Pelousek, als Aufsichtsräte in die Salzburg Winterspiele 2014 GmbH nominiert.

Zu 74 bis 76:

Nach den mir vorliegenden Informationen erlangte das Bundeskanzleramt im Laufe des ersten Jahresdrittels 2007 Kenntnis von der Existenz des Olympia-Fördervereins. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des damaligen Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4981/J (Nr. 4878/AB, XXIII.GP.).


Zu 77:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Existenz eines zweiten Rechnungskreises seit der Veröffentlichung des Berichtes des Salzburger Landesrechnungshofs bekannt.

Zu 79 und 80:

Die im Zuge der Förderabrechnung vorgelegten Belege lassen keine Direktzahlungen von der Salzburg Winterspiele 2014 GmbH an den Olympia-Förderverein erkennen. Die an die Salzburg Winterspiele 2014 GmbH überwiesenen Bundes-Sportförderungsmittel wurden ausschließlich auf das durch die Salzburg Winterspiele 2014 GmbH bekannt gegebene Konto überwiesen.

Zu 81, 83 bis 85, 87 und 89 bis 92:

In diesem Zusammenhang liegen in meinem Ressort keine näheren Informationen auf.

Zu 93 und 94:

Von den im Zuge der Prüfung der widmungsgemäß verwendeten Bundes-Sportförderungs­mittel vorgelegten und als widmungsgemäß verwendet beurteilten Belege umfasste keiner eine Direktzahlung an ihn.

Zu 100 bis 108:

Hiezu verweise ich auf die Ausführungen des Salzburger Landesrechnungshofs unter (http://www.salzburg.gv.at/bericht_winterspiele_2014.pdf). Darüber hinaus liegen meinem Ressort keine Informationen vor.

Zu 109:

Die festgehaltene Weisung enthält den Inhalt, dass bei Vorliegen eines Liquiditätsengpasses die Hälfte der Restrate angewiesen werden darf.

Zu 111 bis 113:

Im Bereich der Bundes-Sportförderung entsprach es der Praxis, dass vor Vornahme einer Bundes-Sportförderung das Büro des Staatssekretärs und das Kabinett des Bundesministers von dieser beabsichtigten Subventionsüberweisung in Kenntnis gesetzt wurden. Ein direktes Weisungsrecht eines Kabinettsmitarbeiters gegenüber einem Sektionsleiter bestand aber nicht.

Zu 114:

Die Überweisung der Restrate an die Salzburger Winterspiele GmbH erfolgte durch die für Investitionsförderungen zuständige Abteilung der Sektion Sport.

Zu 110, 115 bis 117:

Die Überweisung der Restrate erfolgte unter Zugrundelegung des Bundes-Sportförderungs­gesetzes 2005 auf Grund eines bestehenden Liquiditätsengpasses der Salzburg Winter­spiele 2014 GmbH. Da zum Zeitpunkt der Überweisung der Restrate die Gesamtkostenabrechnung noch nicht vorlag, erfolgte die Anweisung unter der bereits in der Anfragebeantwortung des damaligen Bundeskanzlers Nr. 4878/AB zur Anfrage Nr. 4981/J, XXIII GP., dargelegten Bedingung.

Zu 120:

Ja.

Zu 121 bis 126:

Hierüber liegen meinem Ressort keine näheren Informationen vor.

Beilage

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.