3563/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.110/0237-I/4/2009

Wien, am 23. Dezember 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freun­de haben am 11. Dezember 2009 unter der Nr. 3921/J an mich eine schriftliche parla­mentarische Anfrage betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens in Ös­terreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø   In vielen europäischen Ländern sind wirksame Maßnahmen gegen den Tabak­konsum längst erfolgreich eingeführt und umgesetzt, mittels derer das Herzinfark­trisiko nachweislich und die Zahl der Krebsneuerkrankungen mit hoher Wahr­scheinlichkeit gesenkt werden können. auch die EU verfolgt einen Anti-Rauch-Kurs als zentraler Bestandteil der Gesundheitsförderung. Wie beurteilen Sie den Umgang mit der Raucherproblematik in Österreich in anbetracht des hohen An­teils an Rauchern?

 

Ø   Wie besorgniserregend ist aus Ihrer Sicht die hohe Zahl der Jugendlichen, die mit dem Rauchen beginnen?

 

Ø   Ist für Sie das negative Image Österreichs als Raucheroase akzeptabel?

 

Ø   Österreich ist betreffend Nichtraucherschutz und Prävention Schlusslicht in der EU. Inwie­weit sehen Sie die Glaubwürdigkeit der Politik gefährdet, wenn sie sich nicht stärker für die Eindämmung des Tabakkonsums engagiert, indem sie bei­spielsweise wirksame Bewusstsein bildende Maßnahmen gegen das Rauchen setzen?

 

Ø   Gemäß einer kürzlich durchgeführten Eurobarometer-Umfrage befürworten 80% der EU-Bürger Rauchverbote; in Österreich fühlen sich 91% durch Rauch beläs­tigt; dazu kommt die volkswirtschaftliche Komponente: weniger Tabakkonsum bedeutet weniger Erkrankungen und damit geringere Kosten für das Sozialsys­tem. Warum wird trotz dieser Fakten von Seiten der Bundesregierung nicht wirk­sam gegen das Rauchen vorgegangen?

 

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen