3564/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0381-III/FV/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 29. Dezember 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3603/J-NR/2009 betreffend Universitätsstudium für Menschen mit Behinderung, die die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 11. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Es wurde die
Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von
Unterstützungen durch die
Österreichische Hochschüler/innen/schaft auf behinderte Studierende
mit der ÖH und Vertreter/innen behinderter Studierender diskutiert. Diese
um den Bereich „behinderte Studierende“ erweiterten Richtlinien
sehen zwei wesentliche Verbesserungen für die Situation gehörloser
Studierender vor:
-
Antragstellung in der Höhe von max. € 4.000,-- pro Studienjahr
ohne Nachweis der sozialen
Bedürftigkeit;
- minimale Erfolgskontrolle (2 bis 4 Lehrveranstaltungen pro Semester).
Die erweiterten Richtlinien werden mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.
Die organisatorische Abwicklung muss erprobt werden; ob Verbesserungen notwendig sind, soll im ersten Jahr der Erprobung dieser neuen Form der Unterstützung festgestellt werden. Nach dem ersten Jahr der Erprobung werden genauere Auskünfte über die Wirksamkeit der Maßnahme, auch über die Anzahl der absolvierten Lehrveranstaltungen, möglich sein.
Die betroffenen gehörlosen Studierenden begrüßen jedenfalls diese zusätzliche Unterstützung. Auch für alle anderen behinderten Studierenden bedeutet diese zusätzliche Unterstützung eine willkommene Verbesserung der Studiensituation durch die Möglichkeit z.B. assistierende Technologien (PC, Software, etc.) anschaffen zu können.
Angaben über einschlägige Ausgaben der Gemeinden, der Städte oder der Länder betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts.
Zu Fragen 3 und 4:
Bei den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten ist das Thema des Umgangs und der Förderung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen eines, das von meinem Ressort mit besonderem Augenmerk versehen wird. Jede Universität ist verhalten, eigene Vorhaben zu formulieren und in weiterer Folge umzusetzen, die die spezielle Situation am Standort berücksichtigt. Teil dieser Vorhaben ist selbstverständlich auch die Organisation vor Ort.
Zu Frage 5:
Laut Mitteilung des Vereins der österreichischen gehörlosen Studierenden (VÖGS) handelt es sich hier um Kriterien, die der Fonds Soziales Wien für seinen Wirkungsbereich festgelegt hat. Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit der ÖH angestrebte Förderung sieht hinsichtlich Berufstätigkeit oder Altersgrenze keine Beschränkung vor, so dass auch im zweiten Bildungsweg ein Studium unterstützt werden kann.
Zu Fragen 6 und 7:
Die in Frage 7
angeführte Studie wurde in den Diskussionen des Arbeitskreises
„Gehörlos
erfolgreich studieren“ berücksichtigt. Die Arbeitsgruppe legte ein
auch finanziell sehr engagiertes Konzept vor. Dieses wurde mit der damals in
Bezug auf die Umsetzung sachlich in Betracht kommenden Universität im Wege
der Leistungsvereinbarungsverhandlungen diskutiert. Nachdem diese
Universität keine gehörlosen Studierenden zu betreuen hatte, konnte
dieses Vor-haben nicht in die Vereinbarung aufgenommen werden.
Wie in anderen Fällen von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen fällt die Betreuung und Förderung der Studierenden in den autonomen Wirkungsbereich jeder Universität.
Zu Frage 8:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist bestrebt, im Rahmen der ihm zur Finanzierung der Universitäten zustehenden Mittel und der rechtlichen Rahmenbedingungen allen Studierenden eine bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Im Falle der Unterstützung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – wie oben zu den Fragen 3 und 4 bereits ausgeführt – besonders bemüht, den jeweiligen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.