3564/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.01.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                                         BMWF-10.000/0381-III/FV/2009

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 29. Dezember 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3603/J-NR/2009 betreffend Universitätsstudium für Menschen mit Behinderung, die die Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen am 11. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Es wurde die Erweiterung der Richtlinien für die Gewährung von Unterstützungen durch die
Österreichische Hochschüler/innen/schaft auf behinderte Studierende mit der ÖH und Vertreter/innen behinderter Studierender diskutiert. Diese um den Bereich „behinderte Studierende“ erweiterten Richtlinien sehen zwei wesentliche Verbesserungen für die Situation gehörloser Studierender vor:

-          Antragstellung in der Höhe von max. € 4.000,-- pro Studienjahr ohne Nachweis der sozialen
Bedürftigkeit;

-          minimale Erfolgskontrolle (2 bis 4 Lehrveranstaltungen pro Semester).

Die erweiterten Richtlinien werden  mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

 

Die organisatorische Abwicklung muss erprobt werden; ob Verbesserungen notwendig sind, soll im ersten Jahr der Erprobung dieser neuen Form der Unterstützung festgestellt werden. Nach dem ersten Jahr der Erprobung werden genauere Auskünfte über die Wirksamkeit der Maßnahme, auch über die Anzahl der absolvierten Lehrveranstaltungen, möglich sein.

 

Die betroffenen gehörlosen Studierenden begrüßen jedenfalls diese zusätzliche Unterstützung. Auch für alle anderen behinderten Studierenden bedeutet diese zusätzliche Unterstützung eine willkommene Verbesserung der Studiensituation durch die Möglichkeit z.B. assistierende Technologien (PC, Software, etc.) anschaffen zu können.

 

Angaben über einschlägige Ausgaben der Gemeinden, der Städte oder der Länder betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Bei den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten ist das Thema des Umgangs und der Förderung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen eines, das von meinem Ressort mit besonderem Augenmerk versehen wird. Jede Universität ist verhalten, eigene Vorhaben zu formulieren und in weiterer Folge umzusetzen, die die spezielle Situation am Standort berücksichtigt. Teil dieser Vorhaben ist selbstverständlich auch die Organisation vor Ort.

 

Zu Frage 5:

Laut Mitteilung des Vereins der österreichischen gehörlosen Studierenden (VÖGS) handelt es sich hier um Kriterien, die der Fonds Soziales Wien für seinen Wirkungsbereich festgelegt hat. Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit der ÖH angestrebte Förderung sieht hinsichtlich Berufstätigkeit oder Altersgrenze keine Beschränkung vor, so dass auch im zweiten Bildungsweg ein Studium unterstützt werden kann.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Die in Frage 7 angeführte Studie wurde in den Diskussionen des Arbeitskreises „Gehörlos
erfolgreich studieren“ berücksichtigt. Die Arbeitsgruppe legte ein auch finanziell sehr engagiertes Konzept vor. Dieses wurde mit der damals in Bezug auf die Umsetzung sachlich in Betracht kommenden Universität im Wege der Leistungsvereinbarungsverhandlungen diskutiert. Nachdem diese Universität keine gehörlosen Studierenden zu betreuen hatte, konnte dieses Vor-haben nicht in die Vereinbarung aufgenommen werden.

 

Wie in anderen Fällen von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen fällt die Betreuung und Förderung der Studierenden in den autonomen Wirkungsbereich jeder Universität.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist bestrebt, im Rahmen der ihm zur Finanzierung der Universitäten zustehenden Mittel und der rechtlichen Rahmenbedingungen allen Studierenden eine bestmögliche Unterstützung zu gewähren. Im Falle der Unterstützung von Studierenden mit besonderen Bedürfnissen ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung – wie oben zu den Fragen 3 und 4 bereits ausgeführt – besonders bemüht, den jeweiligen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.