3565/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.01.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0389-III/FV/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 29. Dezember 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3676/J-NR/2009 betreffend Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Es werden
ausschließlich die im § 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) bzw. im
§ 8a des
Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) aufgezählten Zulagen bei Vorliegen der
gesetzlichen
Erfordernisse zuerkannt.
Eine genaue Auswertung und Zuordnung, welche Zulagen an welche Bediensteten ausbezahlt wurden, würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten.
Zu Fragen 4 bis 6:
Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 GehG.
Diese sind:
Ø die Überstundenvergütung (§ 16),
Ø die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
Ø die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
Ø die Journaldienstzulage (§ 17a),
Ø die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
Ø die Mehrleistungszulage (§ 18),
Ø die Belohnung (§ 19),
Ø die Erschwerniszulage (§ 19a),
Ø die Gefahrenzulage (§ 19b),
Ø die Aufwandsentschädigung (§ 20),
Ø die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und
Ø die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976 (§ 20d).
Bei jenen
Nebengebühren, die hinsichtlich ihrer Bemessung oder Pauschalierung die
der
Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übertragene
Mitwirkung des Bundes-kanzlers vorsehen, wurden – um bundesweit immer
wiederkehrende Einzelbemessungen zu vermeiden – aus
verwaltungsökonomischen Gründen Konkretisierungen des Vollzuges
mittels genereller Zustimmungen vorgenommen. Diese Zustimmungen sind allgemein
bundesweit und berufsgruppenspezifisch ressortweise erteilt (z.B. die Besonderheiten
des militärischen
Dienstes, Exekutivdienstes udgl. berücksichtigend). Alle diese generellen
Zustimmungen be-treffen ausschließlich die im Gesetz genannten
Nebengebührenarten.
Eine genaue Auswertung würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten, ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Zu Fragen 7 bis 9:
Bei Vorliegen der gesetzlichen Erfordernisse wurden u.a. Auslandsverwendungszulagen, Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszulagen, Geldaushilfen, Zahlungen nach der Reisegebührenvorschrift, Funktionsabgeltungen, Leistungsprämien, Verwendungsabgeltungen zuerkannt.
Eine genaue Auswertung würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten, ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Zu Fragen 10 bis 12:
Aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden keine Belohnungen an die Bediensteten der Zentralleitung bzw. der nachgeordneten Dienststellen zuerkannt.
Zu Fragen 13 bis 15:
Durch die
Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, wurde
das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung mit Wirkung vom
1. März 2007 neu geschaffen. Seither wurden im Bereich der
Zentralstelle bis zum Stichtag 30. November 2009 insgesamt
15 Sonderverträge (Ministerbüro und ADV-Sonderverträge)
abgeschlossen. Bei den nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung waren es in diesem Zeitraum insgesamt 8
ADV-Sonderverträge.
Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um höchstens 25 %.
Zu Frage 16:
Hierzu verweise ich auf die Stellenpläne bzw. Personalpläne zu den jeweiligen Bundesfinanz-gesetzen.
Zu Frage 17:
Sonderverträge
werden anlassbezogen abgeschlossen. Eine permanente Statistik wird nicht geführt,
die Erstellung einer solchen würde bedingen, mindestens die Personalakten
der letzten 10 Jahre zu evaluieren, was mit einem unvertretbar hohen
Verwaltungsaufwand verbunden
wäre.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.