3569/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0225-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3590/J vom 5. November 2009 der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen