3570/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.01.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0226-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3595/J vom 5. November 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Dementsprechend liegen zu den angefragten Sachverhalten auch keine Informationen vor.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Betrug und die verschiedenen Spielarten desselben ein mit gerichtlicher Strafe bedrohtes Delikt darstellt, das in den §§ 146 ff StGB geregelt ist. Gemäß § 324 StGB ist mit dem Vollzug des StGB die Bundesministerin für Justiz betraut. Das Bundesministerium für Finanzen hat keinerlei Kompetenzen zur Strafverfolgung oder Ermittlungen in diesem Bereich.
Mit freundlichen Grüßen