3570/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am   Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0226-I/4/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3595/J vom 5. November 2009 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Dementsprechend liegen zu den angefragten Sachverhalten auch keine Informationen vor.  

 

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Betrug und die verschiedenen Spielarten desselben ein mit gerichtlicher Strafe bedrohtes Delikt darstellt, das in den  §§ 146 ff StGB geregelt ist. Gemäß § 324 StGB ist mit dem Vollzug des StGB die Bundesministerin für Justiz betraut. Das Bundesministerium für Finanzen hat keinerlei Kompetenzen zur Strafverfolgung oder Ermittlungen in diesem Bereich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen