3573/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfler, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. November 2009 unter der Zahl 3588/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Integrationsprojekt OSETO" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Projekt OSETO wird im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds gefördert und wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Inneres in der Höhe von € 283.909,37, für das Programmjahr 2009 von 1.10.2008 bis 31.12.2010, kofinanziert.

 

Zu Frage 2 :

Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden.

Im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds stehen für den Integrationsführerschein (Sprachkurs) für Migrantinnen und Migranten € 76.507,04 an Kofinanzierungen des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung. Die Integrationsplattform wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Inneres in der Höhe von € 89.692,91 gefördert. Für interkulturelle Kurse und Treffen für Verwaltungsbehörden sind Mittel des Bundesministeriums für Inneres in der Höhe von € 57.709,42 veranschlagt. Im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds stehen für Sprachkurse und interkulturelles Training für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte € 60.000,00 an Kofinanzierungsmitteln des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung.

 

Zu Frage 3:

Die Projektbewertung erfolgte an Hand eines für die Projektauswahl in Abstimmung mit der Europäischen Union, im Rahmen der SOLID–Fonds der Europäischen Union entwickelten, transparenten Beurteilungs- und Bewertungsschemas durch den Österreichischen Integrationsfonds. Auf Basis dieser Bewertung wurden die Förderentscheidungen im Bundesministerium für Inneres getroffen.

 

Zu Frage 4 :

Die jeweiligen Projektanträge im Europäischen Integrationsfonds und im Europäischen Flüchtlingsfonds erfüllten die formalen und die inhaltlich gewünschten Kriterien, speziell den Aufbau nachhaltiger Maßnahmen zur Förderung der Integrationsleistungen. Dementsprechend konnten die Projektanträge, gemäß dem in Frage 3 genannten Bewertungsschema, eine für die Förderung ausreichende Punkteanzahl erreichen.

 

Zu Frage 5:

Nein.

Zum Einen ist der Antragsteller zur Darlegung des Bedarfs im Rahmen der Projekteinreichung verpflichtet, zum Anderen erfolgt eine Bedarfsprüfung im Zuge des in Frage 3 erwähnten Auswahlverfahrens.

 

Zu Frage 6:

Das Projekt setzt auf mehreren Ebenen gleichzeitig an. Zudem bezieht sich die Selbstbezeichnung als „Pilotprojekt“ in erster Linie auf die Tatsache, dass das Projekt in seiner Konzeption innovativ und neuartig ist. Ein derartiges Projekt hat es im Bundesland Kärnten bisher nicht gegeben.

 

Zu Frage 7:

Projektziel ist die Integration von Drittstaatsangehörigen im Bundesland Kärnten durch das Erlernen der Sprache und grundlegender Kulturtechniken. Weiters soll das Projekt die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation bewirken. Das Projekt soll durch den Aufbau von Integrationsplattformen ein Netzwerk der Integration in Kärnten schaffen. Darüber hinaus ist die Stärkung der sozialen Kompetenzen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Dienstleistungsanbietern im Bereich der Integration ein Projektziel. Zudem sollen in das Projekt Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens eingebunden werden. Hinsichtlich der Beurteilung der Förderungswürdigkeit darf auf die Beantwortung zur Frage 4 verwiesen werden.

 

Zu Frage 8:

Das Projekt wird im Rahmen von vorgegebenen Berichtslegungspflichten und einer Vorortüberprüfung evaluiert.

 

Zu Frage 9:

Das Projekt OSETO entspricht dem statutengemäßen Zweck des Vereins GENIUS. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt den Aufbau einer Plattform für internationalen Wissenstransfer. Damit soll eine Kooperation von Wirtschaft und Bildung ermöglicht und der Wirkungsgrad von wirtschaftlicher Entwicklung erhöht werden.

 

Zu Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 11:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Die Einreichung des Projektträgers hat den formellen und inhaltlichen Erfordernissen für eine Auswahl der Projekte im Rahmen des Europäischen Integrationsfonds und des Europäischen Flüchtlingsfonds entsprochen, wobei dabei eine Eignung der Projektleitung mitumfasst ist.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Das Bundesministerium für Inneres hat, im Rahmen seiner verschiedenen Fördermöglichkeiten, in Kärnten in den letzten fünf Jahren die in der Beilage dargestellten Projekte im Integrationsbereich gefördert. In der Spalte „Vertragssumme“ werden die vertraglich vereinbarten Höchstsummen angeführt. Projekte mit jahresübergreifender Laufzeit werden, aufgrund der einfacheren Darstellung, dem Jahr mit der überwiegenden Laufzeit zugerechnet.

 

Zu Frage 15:

Die Beantwortung der Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Darüber hinaus sind Meinungen, Einschätzungen und Rechtsauskünfte nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

 

Beilage


Beilage zur Zahl 3588/J