3578/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 5. Jänner 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0388-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3559/J betreffend „der in der Steiermark von der Wirtschaftskammer angebotenen Betriebshilfe“, welche die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 5. November 2009 an mich richteten, ist eingangs festzustellen, dass es sich dabei grundsätzlich um autonome Tätigkeiten einer gesetzlichen Interessensvertretung handelt, weswegen im Sinne größtmöglicher Transparenz die Wirtschaftskammer um eine Stellungnahme ersucht wurde. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die Kosten für die Betriebshilfe aus dem Titel der Mutterschaft zu 70% vom Familienlastenausgleichfonds (FLAF) refundiert werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Betriebshilfe wird in allen Bundesländern gewährt.


Antwort zu den Punkten 3 bis 8 der Anfrage:

 

In der Steiermark gab es von 1.1. bis 31.10.2009  96 Betriebshilfeeinsätze.

 

Rund 90% der Betriebe sind Ein-Personen-Unternehmen, rund 10% beschäftigen maximal ein bis zwei Mitarbeiter/innen.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 bis 14 der Anfrage:

 

Die durchschnittliche Inanspruchnahme liegt bei rund 50 Arbeitstagen.

 

Die Betriebshilfeeinsätze kosten € 11,82 pro Einsatzstunde bei Krankheit, Unfall, Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren und € 17,27 pro Einsatzstunde bei Mutterschaft.

 

 

Antwort zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:

 

Die Finanzierung erfolgt über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und die Wirtschaftskammer Steiermark. Während Daten für einzelne Bundesländer nicht vorliegen, wurden im Jahr 2008 der SVA für das gesamte Bundesgebiet insgesamt € 1.106.369,78 aus den Mitteln des FLAF für Betriebshilfeeinsätze bei Mutterschaft refundiert.

 

 

Antwort zu den Punkten 18 und 19 der Anfrage:

 

Von den 96 Betriebshilfeeinsätzen entfielen 54 auf Krankheitsfälle, 31 auf Mutterschaft, zehn auf Unfälle und einer auf einen Spitalsaufenthalt.

 


Antwort zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:

 

Auswahlkriterien für Betriebshelfer sind Flexibilität, rasche Einsatzbereitschaft, unternehmerisches Denken, Kommunikationsbereitschaft und Branchenkenntnis. Die Rekrutierung erfolgt über das AMS Steiermark bzw. über Vorschlag der Unternehmerin/des Unternehmers selbst.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Die Betriebshilfe verfolgt das Ziel, Kleinstbetriebe mit sehr wenigen oder keinen Mitarbeiter/innen in schwierigen Situationen zu unterstützen, indem kostenlose Betriebshelfer vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Aber auch bei Mutterschaft soll zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein/e Betriebshelfer/in je acht Wochen vor und nach der Geburt kostenlos im Betrieb einspringen. Der Einsatz von Betriebshelfern soll den Fortbestand der Unternehmen sichern und eine Gefährdung oder Schließung des Betriebes abwenden.