3581/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.01.2010
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0177-I/4/2009 |
Wien, am 07. Jänner 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3664/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundeskanzleramts gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5 bis17:
Ø Welche Arten von „Zulagen“ im weitesten Sinne (bitte unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Ø Welche sonstigen Arten von Zahlungen abgesehen von Gehalts- bzw. Monatsentgelts (Grundentgeltes) wurden im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bezugszahlungen in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte wurden diese Zahlungen außerhalb des Grundentgeltes jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Ø Wurden in Ihrem Ressort aus Anlass des Weihnachtsfestes Belohnungen ausbezahlt?
Ø Wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte gelangten in den Genuss von derartigen Belohnungen?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen) die an Beamte, Vertragsbedienstete bzw. sonstige Beschäftigte a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?
Ø Welche Arten von Sonderverträgen wurden in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?
Ø Wie viele Sonderverträge wurden aus welchen Anlässen in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen
Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils
nach Art der Sonderverträge) die
a) direkt in Ihrem Ministerium,
b) in diesem Ressort nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?
Ø Wie hat sich der Personalstand Ihres Ressorts bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?
Ø Wie hat sich die Anzahl der Sonderverträge in Ihrem Ressort bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Art des Sondervertrages in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3663/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 4:
Ø Welche Arten von „Nebengebühren“ im weitesten Sinne (bitte jeweils unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 GehG. Diese sind:
die Überstundenvergütung (§
16),
die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
die Journaldienstzulage (§ 17a),
die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
die Mehrleistungszulage (§ 18),
die Belohnung (§ 19),
die Erschwerniszulage (§ 19a),
die Gefahrenzulage (§ 19b),
die Aufwandsentschädigung (§ 20),
die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und
die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl.Nr.396/1976
(§ 20d).
Bei jenen Nebengebühren, die hinsichtlich ihrer Bemessung oder Pauschalierung die Mitwirkung der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst vorsehen, wurden - um bundesweit immer wiederkehrende Einzelbemessungen zu vermeiden - aus verwaltungsökonomischen Gründen Konkretisierungen des Vollzuges mittels genereller Zustimmungen vorgenommen. Diese Zustimmungen sind allgemein bundesweit und berufsgruppenspezifisch ressortweise erteilt (z. B. die Besonderheiten des militärischen Dienstes, Exekutivdienstes udgl. berücksichtigend). Alle diese generellen Zustimmungen betreffen ausschließlich die im Gesetz genannten Nebengebührenarten.
Im Übrigen verweise ich auch diesbezüglich auf die oben genannte Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu Frage 18:
Ø Ihre Amtsvorgängerin Bures hat in der letzten Gesetzgebungsperiode jährliche Einsparungen im Personalbereich des öffentlichen Dienstes in der Höhe von 90 Mio. Euro in Aussicht gestellt – welche Einsparungen konnten aufgrund welcher konkreten Maßnahmen in diesem Bereich in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils tatsächlich erreicht werden.
In den Jahren 2007 und 2008 wurden insgesamt 156,198 Mio. € eingespart.
Maßnahmen |
Veränderung 2007 – 2008 in Mio. € |
Reduktion von zeitlichen Mehrleistungsvergütungen |
- 80,996 |
Aufnahmestopp 2007 |
- 3,518 |
Einsparungen aus Nichtnachbesetzung von Pensionierungen |
- 71,685 |
Gesamt |
- 156,198 |
Meine Amtsvorvorgängerin Bures trat ihre Funktion als für Angelegenheiten des öffentlichen Diensts zuständige Bundesministerin erst 2007 an; daher wurden von ihr im Jahr 2006 noch keine konkreten Maßnahmen veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen