3585/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 7. Jänner 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0404-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3624/J betreffend "gewerberechtliche Genehmigung von Kebap-Verabreichungsplätzen im Rahmen des kleinen Gastgewerbes", welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 11. November 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 12 der Anfrage:

 

Kulinarische Angebote, die aus den jeweiligen regionsspezifischen Produkten hergestellt werden, haben in einem intakten historischen Ortsbild zweifellos einen wichtigen Stellenwert. Zwar bietet das Gewerberecht keine Handhabe, verschiedene Anbieter im Bereich freier Gastgewerbe hinsichtlich des Gewerbezugangs abhängig vom Ortsbild differenziert zu behandeln. Im Bewusstsein der Bedeutung regionaler Spezialitäten und landestypischer Produkte kooperieren mein Ressort und die Österreich Werbung jedoch regelmäßig und eng mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und den verschiedensten kulinarischen Initiativen wie etwa der Genussregion Österreich.


Antwort zu den Punkten 2 bis 11 der Anfrage:

 

Der in der Anfrage verwendete Begriff "kleines Gastgewerbe" stellt keine gewerberechtliche Kategorie dar, weshalb auch keine Abfragen hinsichtlich der diesbezüglichen Gewerbeberechtigungen vorgenommen werden können.

 

Hinsichtlich des "freien Gastgewerbes" gilt Folgendes: Da das Gewerberecht bei freien Gewerben und so auch bei freien Gastgewerben keine exakten Vorgaben zum Gewerbewortlaut macht, ist es nicht möglich, über Suchabfragen im Zentralen Gewerberegister zu Ergebnissen zu gelangen, welche eine Beantwortung der Fragen ermöglichen würden.