3587/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. Jänner 2010

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0410-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3660/J betreffend "FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst", welche die Abgeordneten Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2009 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass die Aufnahme von Ferialpraktikant/inn/en und Ferialarbeiter/inne/n durch ausge-gliederte Gesellschaften keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministe-riums für Wirtschaft, Familie und Jugend darstellt. Für die Zentralleitung und die nachgeordneten Dienststellen meines Ressorts beantworte ich die Anfrage wie folgt:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend waren im Jahr 2007 acht und in den Jahren 2008 und 2009 je 13 Volontärinnen und Volontäre für durchschnittlich sechs Wochen auf Grundlage eines Volontärsvertrags sowie im Jahr 2008 ein und im Jahr 2009 vier Verwaltungspraktikant/inn/en für jeweils ein bis drei Monate auf Grundlage eines Vertrages gem.
§ 36a Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) beschäftigt.

 

In der Burghauptmannschaft Österreich waren im Jahr 2007 vier und in den Jahren 2008 und 2009 je fünf, in der Bundesmobilienverwaltung im Jahr 2007 drei und in den Jahren 2008 und 2009 je vier Ferialpraktikant/inn/en für jeweils ein Monat auf Grundlage von befristeten Verträgen nach VBG beschäftigt.

 

Im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen waren in den Jahren 2007 und 2009 je fünf und im Jahr 2008 vier Ferialarbeiter/innen für durchschnittlich zwei Monate auf Grundlage eines Vertrags gem. § 36 VBG sowie war im Jahr 2009 ein Verwaltungspraktikant für drei Monate auf Grundlage eines Vertrages gem. § 36a VBG beschäftigt.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Auch für Sommer 2010 ist beabsichtigt, jungen Interessent/inn/en die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Zahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden, weswegen noch keine konkreten Angaben erfolgen können.