3588/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. Jänner 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0412-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3675/J betreffend "Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend", welche die Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:
Die im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ausbezahlten Zulagen ergeben sich aus § 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) bzw. § 8a Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) und umfassen Dienstalterszulagen, Dienstzulagen, Funktionszulagen, Verwaltungsdienstzulage, Verwendungszulage, Ergänzungszulagen, Kinderzulage sowie Teuerungszulagen.
Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 GehG. Diese sind:
• Überstundenvergütung (§ 16)
• Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a)
• Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17)
• Journaldienstzulage (§ 17a)
• Bereitschaftsentschädigung (§ 17b)
• Mehrleistungszulage (§18)
• Belohnung (§ 19)
• Erschwerniszulage (§ 19a)
• Gefahrenzulage (§ 19b)
• Aufwandsentschädigung (§ 20)
• Fehlgeldentschädigung ( § 20a)
• Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes (§ 20d)
Bei jenen Nebengebühren, die hinsichtlich ihrer Bemessung oder Pauschalierung
die der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übertragene Mitwirkung des Bundeskanzlers vorsehen, wurden, um bundesweit immer wiederkehrende Einzelbemessungen zu vermeiden, aus verwaltungsökonomischen Gründen
Konkretisierungen des Vollzuges mittels genereller Zustimmung vorgenommen. Diese Zustimmungen sind allgemein bundesweit und berufsgruppenspezifisch ressortweise erteilt. Alle diese generellen Zustimmungen betreffen ausschließlich
die im Gesetz genannten Nebengebührenarten.
Zu den sonstigen an die Bediensteten geleisteten Zahlungen gehören etwa Auslandsverwendungszulagen, Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszulagen, Geldaushilfen, Zahlungen nach der Reisegebührenvorschrift, Funktionsabgeltungen, Verwendungsabgeltungen und Leistungsprämien.
Eine genaue Auswertung der für Zulagen, Nebengebühren und sonstige Zahlungen in den letzten drei Jahren im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgewendeten Mittel würde - auch im Hinblick auf die umfangreichen Kompetenzverschiebungen im Rahmen der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009 - einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Es darf jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen verwiesen werden.
Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend werden keine Belohnungen aus Anlass des Weihnachtsfestes ausgeschüttet. Im Monat November werden nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel an die Bediensteten Belohnungen für die Leistungen im gesamten ablaufenden Jahr ausgeschüttet, weshalb umgangssprachlich gelegentlich von "Weihnachtsbelohnungen" die Rede ist. Insgesamt wurden derartige Belohnungen an 1.034 Bedienstete in einer Gesamthöhe von € 388.520,- ausbezahlt.
Antwort zu den Punkten 13 und 14 der Anfrage:
Im Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.11.2009 wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend insgesamt 21 Sonderverträge befristet für die Dauer der jeweiligen Verwendung entsprechend den Bestimmungen des § 36 VBG neu abgeschlossen.
Davon wurden insgesamt 18 Sonderverträge im Bereich des Kabinetts der Frau Staatssekretärin und im Bereich des Kabinetts meines Amtsvorgängers abgeschlossen.
Weiters wurde 2008 im Bereich der Abteilung für IT-Grundsatzangelegenheiten und Informationstechnik ein neuer ADV-Sondervertrag abgeschlossen.
Schließlich wurden 2007 und 2009 je ein Sondervertrag jeweils für die Dauer der Leitung eines Projektes neu abgeschlossen.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Die aufgewendeten finanziellen Mittel für die abgeschlossenen Sonderverträge richten sich für den Bereich der IT-Abteilung nach dem ADV-Schema für Vertragsbedienstete und für den Bereich der Kabinette und der Projektarbeitsplätze nach den Gehaltsschemata des VBG und übersteigen die Normalentlohnung - unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise darin vorgesehenen Überstundenleistung - um höchstens 25%.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Hinsichtlich der Entwicklung des Personalstands im Ressort darf auf die entsprechenden Stellen- und Personalpläne verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend werden Sonderverträge anlassbezogen abgeschlossen, eine diesbezügliche Statistik wird nicht geführt. Eine Beantwortung würde die Evaluierung der Personalakten über die letzten zehn Jahre erfordern, was einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten würde.