3592/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0344-I/5/2009
Wien, am 5. Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3668/J der Abgeordneten Windholz, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Bezüglich der Arten von Zulagen wird auf § 3 GehG bzw. § 8a VBG verwiesen.
Ich ersuche um Verständnis, dass eine detaillierte Auswertung aufgrund des dafür erforderlichen Verwaltungsaufwandes aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen kann.
Fragen 4 bis 6:
Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 GehG.
Diese sind:
· die Überstundenvergütung (§ 16),
· die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
· die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
· die Journaldienstzulage (§ 17a),
· die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
· die Mehrleistungszulage (§ 18),
· die Belohnung (§ 19),
· die Erschwerniszulage (§ 19a),
· die Gefahrenzulage (§ 19b),
· die Aufwandsentschädigung (§ 20),
· die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und
· die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976 (§ 20d).
Bei jenen Nebengebühren, die hinsichtlich ihrer Bemessung oder Pauschalierung die der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übertragene Mitwirkung des Bundeskanzlers vorsehen, wurden - um bundesweit immer wiederkehrende Einzelbemessungen zu vermeiden – aus verwaltungsökonomischen Gründen Konkretisierungen des Vollzuges mittels genereller Zustimmungen vorgenommen. Diese Zustimmungen sind allgemein bundesweit und berufsgruppenspezifisch ressortweise erteilt. Alle diese generellen Zustimmungen betreffen ausschließlich die im Gesetz genannten Nebengebührenarten.
Eine genaue Auswertung würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten; ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Fragen 7 bis 9:
Die nachstehend angeführten „sonstigen Zahlungen“ wurden in den letzten drei Jahren geleistet:
· Fahrtkostenzuschuss
· Jubiläumszulage
· Auslandsverwendungszulage
· Kaufkraftausgleichszulage
· Auslagenersatz
· Wohnkostenzuschuss
· Geldaushilfe
· Zahlungen nach der RGV
· Leistungsprämie
· Funktionsabgeltung
· Verwendungsabgeltung
· Ergänzungszulage
Eine genaue Auswertung würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten; ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Fragen 10 bis 12:
Aus Anlass des Weihnachtsfestes werden keine Belohnungen ausbezahlt; es werden jedoch nach Maßgabe der finanziellen Mittel leistungsabhängige Prämien ausbezahlt, diese gliederten sich für die letzten drei Jahre wie folgt auf die Bediensteten auf:
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Jahr |
finanzielle Mittel |
Anzahl d. Bediensteten |
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2007 |
€ 187.379,68 |
527 |
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2008 |
€ 192.665,-- |
550 |
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2009 |
€ 203.715,-- |
433 |
Fragen 13 bis 15:
In den letzten drei Jahren wurden für Kabinettsmitarbeiter/innen Sonderverträge gemäß § 36 VBG abgeschlossen, die Anzahl der in den Jahren 2007 bis 2009 gemäß § 36 VBG neu abgeschlossenen Verträge stellt sich wie folgt dar:
2007: 2
2008: 7
2009: 2
Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um höchstens 25 %.
Frage 16:
Bezüglich der Entwicklung des Personalstandes ab dem Jahr 2003 – Gründung des Bundesministeriums für Gesundheit (damals „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“) - verweise ich auf die jeweiligen Personalpläne bzw. Stellenpläne zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Frage 17:
Sonderverträge nach § 36 VBG bzw. ADV-Sonderverträge werden anlassbezogen abgeschlossen, eine permanente Statistik wird nicht geführt. Für die Erhebung einer solchen müssten die Personalakten der letzten 6 Jahre (ab Gründung des Ressorts) evaluiert werden, was einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde.