3595/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0385-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 8. Jänner 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3599/J-NR/2009 betreffend Einführung des „Schulfaches Zockerkunde“, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 11. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Hiezu ist auf die Zusammenfassung der einschlägigen Äußerungen in den verschiedensten Medien zu verweisen, in denen klar und eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass es zu „Financial Education“ keinen eigenen Unterrichtsgegenstand geben wird.

 

Zu Frage 3:

Aus Sicht des berufsbildenden Schulwesens ist darauf hinzuweisen, dass alle Berufsschullehrpläne den Pflichtgegenstand Betriebswirtschaftlicher Unterricht (Rechnungswesen und Schriftverkehr) bzw. Angewandte Wirtschaftslehre vorsehen. Finanzwissen ist sohin ein Bestandteil, insbesondere wird jedoch auch Fokus auf die Thematik „Vermeidung von Verschuldung“ gelegt.

 

In den BMHS wird vor allem in den Unterrichtsgegenständen Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Volkswirtschaft, Politische Bildung und Recht Finanzwissen vermittelt – auch im Sinne des Konsumentenschutzes sowie aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht. Das vermittelte Wirtschaftswissen umfasst neben den fachlichen Kenntnissen auch die soziale und ökologische Verantwortung der in der Wirtschaft Tätigen.

 

Ferner wird an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik im Rahmen der Konsumerziehung das entsprechende Grundwissen vermittelt und zwar in zweifacher Weise: Einmal, die Schülerinnen und Schüler selbst betreffend als allgemein bildender und persönlichkeitsbildender Input, dann auch im Sinne von didaktischen Aspekten („Wie bahne ich bei Kindern im Kindergartenalter entsprechende Haltungen an?“).

 

Aus Sicht des Unterrichtsprinzipes „Wirtschaftserziehung und Verbraucherbildung“ bieten sich z.B. im Bereich der allgemein bildenden Schulen im Gegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ oder im Gegenstand „Mathematik“ Anknüpfungspunkte an, in denen die Grundzüge größerer finanzwirtschaftlicher Zusammenhänge sowie der Finanzmärkte behandelt werden können. Darüber hinaus sollten die diesbezüglichen Möglichkeiten im Rahmen des Sprachunterrichtes oder naturwissenschaftlicher Fächer für die Vermittlung von Verbraucherbildung Bedacht werden.

 

Zu Frage 4:

Aus Sicht des Unterrichtsprinzipes „Wirtschaftserziehung und Verbraucherbildung“ sind Schülerinnen und Schüler als verantwortungsvolle und bewusste Konsumentinnen und Konsumenten heranzubilden. Dabei spielen neben konkretem Wissen über Konsumentenschutz und Konsumentenrechten auch Lebensstilfragen und Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge genauso eine Rolle, wie die individuelle Erfahrung im Umgang mit Geld und Gütern. Im Rahmen des Unterrichts sollen Schülerinnen und Schüler lernen, verantwortungsvoll mit eigenen, auch monetären Ressourcen umzugehen, sowie jene Kompetenzen erwerben, die sie in die Lage versetzen, sich durch Sach-, Methoden-, Entscheidungs- und daraus resultierender Handlungskompetenz in komplexen Materien ausreichend zu orientieren und bewusste Entscheidungen über finanzielle Ausgaben zu treffen.

 

Zu Frage 5:

Die Einbeziehung von externen Referentinnen und Referenten sowie Expertinnen und Experten in den Unterricht hat sich im Unterricht in verschiedensten Zusammenhängen immer wieder bewährt, um unterschiedliche Sichtweisen zu bestimmten Aspekten des Gegenstandes oder der Fachdiskussion einzubringen. Die ausschließliche Vermittlung finanzwirtschaftlichen Wissens durch an Gewinnen und Geschäftsinteressen orientierte Unternehmen ist keinesfalls in Überlegung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.