3598/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0396-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 8. Jänner 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3738/J-NR/2009 betreffend Verhinderung von Dreharbeiten in Osttirol aufgrund restriktiver Visapolitik, die die Abg. Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen am 18. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Es gibt sowohl auf europäischer Ebene als auch seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur konkrete Aktivitäten zur Beseitigung von Mobilitätsbarrieren für Kunst- und Kulturschaffende:

 

Schon seit einigen Jahren werden Mobilitätshindernisse im EU-Kontext diskutiert, zuletzt in der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie von ERICarts zur „Mobilitätsförderung in Europa“ (2008). Infolgedessen wurde vom Rat eine Arbeitsgruppe zur Mobilität von Kunstschaffenden eingesetzt, die sich mit dem Austausch von Best-Practices beschäftigt bzw. rechtliche Rahmenbedingungen analysiert. Der Bericht soll nächstes Jahr vorliegen und im Ergebnis politische Empfehlungen an Entscheidungsträger beinhalten.

 

Initiiert durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde nach Vorliegen der „Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler“ eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Kunst- und Kulturschaffenden eingerichtet.


Die IMAG ist mit hochrangigen Expertinnen und Experten aus dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Finanzen, dem Bundesministerium für Justiz, dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, dem Bundesministerium für Frauen und öffentlicher Dienst, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend besetzt. Die Künstlerschaft ist durch Interessens-, Gewerkschaftsvertretungen sowie einschlägige FachexpertInnen miteinbezogen. Bislang wurden in Plenarrunden bzw. Unterarbeitsgruppen die Themenbereiche Arbeitsrecht (Schauspielergesetz), Sozialversicherung, AMS und Arbeitslosenversicherung, Frauen in der Kunst, Steuerliche Angelegenheiten und Kunstförderung behandelt. Die IMAG-Sitzung am 21. Dezember 2009 war unter der Leitung eines Vertreters des Bundesministeriums für Inneres dem Thema „Mobilitätsbarrieren“ gewidmet.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Gegenständliche Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Es wird auf vergleichbare Fragen in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3737/J-NR/2009 an die Bundesministerin für Inneres verwiesen, wo auch die Haupt-Zuständigkeit für Visa-Angelegenheiten liegt.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Im Bereich der Kunst- und Kulturveranstaltungen sind es jährlich fünf bis sechs Fälle, die mit der Bitte um Intervention zur zeitgerechten Visa-Erteilung an die zuständige Fachabteilung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur herangetragen werden und in aller Regel auch gelöst werden. Bisher musste keine Veranstaltung, die von meinem Ressort mitorganisiert und co-finanziert wurde, mangels Visa-Erteilung abgesagt werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.