360/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.01.2009
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/164-PMVD/2008                                                                                        23. Jänner 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. November 2008 unter der Nr. 327/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Auflösung der Task Force Eurofighter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1 bis 3 und 34:

Die am 26. Jänner 2007 mit schriftlicher Ministerweisung eingerichtete Task Force Luftraumüberwachungsflugzeug (TF LRÜF)“ wurde nach Erfüllung ihres Auftrages bereits mit Wirkung 23. Oktober 2007 aufgelöst.

Zu 4 und 5:

Entfällt.

Zu 6 bis 10:

Allfällige weitere Verhandlungen werden von den zuständigen Stellen meines Ressorts wahrgenommen, wobei detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 11 bis 13:

GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde auf Grund seiner Erklärung gemäß § 15 i.V.m. § 236b BDG 1979 mit Ablauf 30. November 2008 in den Ruhestand versetzt.

Zu 14:

Entfällt.

Zu 15 bis 18:

GenMjr Dipl.-Ing. Erwin Jeloschek wurde nach Erreichung der Voraussetzungen mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1991 zum Brigadier befördert. Er versah seinen Dienst als Brigadier vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Juli 2008.

Zu 19:

Nein.

Zu 20 bis 23:

Entfällt.

Zu 24:

Nein.

Zu 25 bis 33:

Entfällt.

Zu 35 bis 38:

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 545/J (siehe Nr. 561/AB, XXIII. GP.).