3601/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
Wien, am 7. Jänner 2010
GZ: BMG-11001/0341-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3646/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Der Vollzug der Tierschutzbestimmungen ist Landessache. Meine MitarbeiterInnen haben die Zuständigen im Land NÖ allerdings nach der in der Anfrage erwähnten Aussendung der Tierschutzorganisation Vier Pfoten kontaktiert und ersucht, tätig zu werden. Laut letzter Auskunft des Landes bzw. der BH Waidhofen/Thaya werden im Betrieb in Goschenreith keine Tiere mehr in Käfigen gehalten. Alle Hennen wurden in der Zeit vom 10. November bis 12. November 2009 ausgestallt.
Frage 2:
Seitens der BH Waidhofen/Thaya wurde bereits am 02. Jänner 2009, auf Grund einer
Anzeige des Amtstierarztes vom 02. Jänner 2009, ein Strafverfahren eingeleitet und am 20. Jänner 2009 ein Straferkenntnis erlassen. Gegen dieses wurde fristgerecht Berufung erhoben. Das Strafverfahren ist nun beim UVS zur Berufungsentscheidung anhängig. Die öffentliche mündliche Verhandlung über diese Berufung wurde vom UVS für den 18. Dezember 2009 anberaumt.
Das zweite Strafverfahren wurde am 02. Februar 2009 auf Grund einer Anzeige des
Amtstierarztes vom 02. Februar 2009 eingeleitet. Anschließend aber ausgesetzt, da die Staatsanwaltschaft Krems/Donau mitgeteilt hat, dass beim Bezirksgericht
Waidhofen/Thaya ein Strafantrag gegen DI Karl Latschenberger wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 222 Abs. 1 Z. 1 StGB eingebracht worden ist. Nach wiederholten Anfragen beim BG Waidhofen/Thaya bezüglich des Verfahrensstandes, teilte das BG Waidhofen/Thaya mit Schreiben vom 05. November 2009, eingegangen bei der BH Waidhofen/Thaya am 12. November 2009, mit, dass der Strafantrag wegen § 222 Abs.1 StGB gemäß § 227 StPO zurückgezogen worden ist.
Daraufhin wurde am 17. November 2009 das zweite Straferkenntnis von der BH
Waidhofen/Thaya erlassen.
Frage 3:
Hinsichtlich des Standortes Biberbach wurden seitens der BH Amstetten zwei
Strafanzeigen erstattet.
Mit Straferkenntnis der BH Amstetten vom 27. Jänner 2009 wurde über Herrn DI Karl
Latschenberger als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Geflügelhof
Latschenberger GmbH, Sitz in 3353 Seitenstetten, Biberbach 54, wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes eine Geldstrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob Herr DI Latschenberger fristgerecht Berufung. Der Berufung wurde gemäß Bescheid des UVS vom 17. März 2009 keine Folge gegeben. Zur Bekämpfung des letztgenannten Bescheides wurde sowohl Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof als auch Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingebracht. Eine Entscheidung des VfGH ist noch ausständig.
Gegen das Straferkenntnis der BH Amstetten vom 27. April 2009 hat DI Latschenberger auch fristgerecht Berufung erhoben. Die Entscheidung des UVS ist diesbezüglich noch ausständig.
Frage 4:
Seitens der BH Amstetten wurden gegen diesen Betrieb insgesamt 3 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes sowie 6
Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des NÖ Tierschutzgesetzes
erstattet.
Seitens der BH Waidhofen/Thaya wurde 1 Anzeige 2008, 2 Anzeigen unter Punkt 2. und eine Gerichtsanzeige 2009 erstattet.
Weiters wurden Strafanzeigen vor dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes
eingebracht. Da damals noch keine Bundeskompetenz vorlag, werden diese nicht näher ausgeführt.
Frage 5:
Es wurden insgesamt 9 Kontrollen seitens der BH Amstetten und 12 Kontrollen seitens der BH Waidhofen/Thaya durchgeführt.
Frage 6:
Das Verfahren wurde auf Grund der Bestimmung des § 38 Abs. 7 Tierschutzgesetz i.V.m. § 30 Abs. 2 VStG ausgesetzt, da die Staatsanwaltschaft Krems/Donau mitgeteilt hat, dass beim Bezirksgericht Waidhofen/Thaya ein Strafantrag gegen DI Karl Latschenberger wegen des Verdachtes des Vergehens nach § 222 Abs. 1 Z. 1 StGB eingebracht worden ist.
Frage 7:
Seitens der BH Amstetten wird mitgeteilt, dass gegen den genannten Betrieb eine Anzeige nach § 222 StGB (Tierquälerei) erstattet wurde. Die BH Amstetten hat in weiterer Folge mit Schreiben vom 16. Jänner 2009 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft St. Pölten übermittelt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat das Strafverfahren gemäß § 190 Abs. 1 StPO eingestellt. Die BH Amstetten wurde mit
Schreiben vom 09. März 2009 über die Einstellung des Verfahrens benachrichtigt.
Seitens der BH Waidhofen/Thaya siehe Frage 2.
Eine Begründung für die Einstellung der Verfahren bzw. ob Gutachten zur Frage der
Tierquälerei erstellt wurden kann nur von der Staatsanwaltschaft gegeben bzw. beantwortet werden.
Frage 8:
Entsprechend § 30 Abs. 2 VStG war das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtes auszusetzen (siehe auch Frage 2). Derzeit sind alle Stallungen leer.
Fragen 9 und 10:
Es existieren nach Auskunft der zuständigen Behörden keine weiteren illegalen
Hühnerbatterien im Waldviertel.
Frage 11:
Nachdem es keine Betriebe mehr mit einer illegalen Hühnerhaltung gibt, erübrigt
sich auch die Frage nach den Kosten im Falle einer Beschlagnahmung für eine
tierschutzkonforme Unterbringung.