3602/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0351-I/5/2009

Wien, am        7. Jänner 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3731/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Nein. Ermittlungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften fallen nicht in meine Zuständigkeit.

 

Fragen 2 und 3:

Derartige Fälle sind mir nicht bekannt.

 

Frage 4:

Nein.

Frage 5:

Die Gabe oder Annahme von nach § 55a Abs. 1 und 4 Arzneimittelgesetz  verbotenen Zuwendungen stellt eine Verwaltungsübertretung dar (§ 84 Abs. 1 Z 20), die mit Geldstrafe bis zu bis zu € 25.000.- zu bestrafen ist. Eine derartige Übertretung stellt nach § 136 Abs. 1 Z 2 Ärztegesetz 1998 auch ein Disziplinarvergehen dar.

 

Fragen 6 bis 11 und 13 bis 15:

Diese Fragen fallen in die Zuständigkeit der Bundesministerin für Justiz bzw. der Bundesministerin für Inneres.

 

Frage 12:

Seit dem Bestehen der AGES PharmMed/des BASG (2006 – 2009) wurde keine Anzeige gemäß § 55 AMG eingebracht.

 

Fragen 16 und 17:

Mein Ressort arbeitet in dem in Frage 17 erwähnten Netzwerk mit. Sollte sich dabei die Notwendigkeit für Maßnahmen in meinem Ressortbereich ergeben, so werde ich auch für ihre Umsetzung sorgen. Auf die Verantwortung der SV-Träger in deren eigenem Wirkungsbereich sei hingewiesen.

Im Übrigen wird durch die auf Initiative meines Ministeriums erfolgte Neuregelung für Nicht-interventionelle Studien (ehemals: „Anwendungsbeobachtung“) bereits auf dieser Ebene für wesentlich mehr Transparenz gesorgt.

 

Fragen 18 und 19:

Diese Fragen fallen nicht in meinen Ressortbereich.