3606/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ BMI-LR2220/1425-II/BK/4.3/2009

Wien, am      . Jänner 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Höbart und weitere Abgeordnete haben am              11. November 2009 unter der Zahl 3635/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polizeiliche Kriminalstatistik Niederösterreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 11 und 12:

Jene Dienststelle der Bundespolizei, die die Ermittlungen zu einem kriminalpolizeilichen Sachverhalt führt, gibt nach Abschluss der Erhebungen, spätestens zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlussberichtes an die Staatsanwaltschaft, die für die Kriminalstatistik relevanten Daten in die Kriminalstatistik (Datenbank) ein. Die Eingabe der Daten erfolgt über ein Webformular.

Meldepflichtige Stellen außerhalb des Netzwerkverbundes des Bundesministeriums für Inneres (Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeindewachkörper) erfüllen die Meldepflicht dahingehend, dass sie ein entsprechendes ausgefülltes Meldeformular an das Bundeskriminalamt übermitteln. Dort werden die Daten mittels Webformular in die Datenbank eingegeben.

Zu Frage 2:

Der jeweils für den Fall zuständige Sachbearbeiter erhebt die Daten im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen und speichert sie entsprechend den Vorgaben des Erlasses.

 

Zu den Fragen 3, 8 und 9:

Ja.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Grundsätzlich ja, weil das Stadtpolizei Baden ihre Daten an das Bundeskriminalamt zur Erfassung weiterleitet. Beim Bezirkspolizeikommando Baden können allerdings nur die Daten für den gesamten Bezirk Baden, inklusive Stadtpolizei Baden, abgefragt werden.

Eine Auswertung für die Stadtpolizei Baden ist eine Sonderauswertung, die nur vom Bundeskriminalamt erstellt werden kann.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Stadtpolizei kann diese Daten nicht selbst abfragen, erhält aber vom BPK Baden die Auskunft auf Anfrage. Es stehen wiederum nur die Daten für den gesamten Bezirk Baden zur Verfügung.

 

Zu Frage 10:

Tatortzuständigkeit Stadt Baden

Angezeigte Fälle

Jän. - Sept.
2008

Jän. - Sept.
2009

 

1343

1642

 

Zu Frage 13:

Auf spezielle Anfrage.

 

Zu Frage 14:

Lt. Erhebung vor Ort hätte der Kommandant der Gemeindewache von Baden einem Journalisten die Auskunft gegeben, dass die Zahlen aus der Kriminalstatistik für den gesamten Bezirk Baden gelten. Der Kommandant der Gemeindewache von Baden sei aber nur für die Stadt Baden und nicht für den Bezirk Baden verantwortlich und hätte lediglich die wesentlich höheren Zahlen des Bezirks Baden für seinen örtlich kleineren Kompetenzbereich in Abrede gestellt. Der genaue Gesprächsverlauf konnte nicht mehr erhoben werden.

 


Zu Frage 15:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.