3607/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

                                                                                                        

GZ: BMI-LR2220/1440-III/1/b/2009

Wien, am       . Jänner 2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 11. November 2009 unter der Zahl 3638/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Frage nach der persönlichen politischen Ausrichtung bei einem Bewerbungsgespräch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6 und 10 bis 11:

Das Aufnahmeverfahren ist im Ausschreibungsgesetz 1989 geregelt. Im Rahmen der Durchführung eines nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 erfolgenden Auswahlverfahren sind Fragen an einen Bewerber oder eine Bewerberinnen zulässig, die geeignet sind, die Eignung für den angestrebten Arbeitsplatz festzustellen, wobei allerdings in die in der gesamten Rechtsordnung bestehenden Schutzbestimmungen, insbesondere dem Recht auf Privat- und Familienleben, dem Recht auf Datenschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, nicht eingegriffen werden darf.


 

In einem Bewerbungsgespräch werden auch Fragen zur sozialen Kompetenz gestellt. Die soziale Kompetenz findet nicht zuletzt ihren Ausdruck in der Bereitschaft in freiwilligen Vereinigungen mitzuwirken. Dabei ist es bereits vorgekommen, dass sich manche Bewerber dazu veranlasst sehen, ihre Mitgliedschaft in politischen Parteien bekanntzugeben, auch wenn vom Fragesteller ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Zugehörigkeit zu bestimmten politischen Parteien nicht zu nennen ist.

 

Zu den Fragen 7 bis 9 und 13:

Nein.

 

Zu Frage 12:

Keine.