3610/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0231-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3634/J vom 11. November 2009 der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Sowohl bei den Verhandlungen im Zusammenhang mit der Erstellung des EU-Budgets 2010 als auch bei der Vollziehung des Haushaltes 2009 ist es Österreich im Verbund mit den übrigen Nettozahlern bereits gelungen, budgetdisziplinierend einzuwirken.
So liegt das vom ECOFIN am 19. November 2009 beschlossene Budget 2010 deutlich unter den ursprünglichen Forderungen der Europäischen Kommission bzw. den Wünschen des Europäischen Parlamentes.
Zu 4. bis 7.:
Die Angaben der Europäischen Kommission können bestätigt werden.
Zu 8.:
Im Jahr 2007 wurden insgesamt 2.120.765 Mio. Euro, im Jahr 2008 1.982.509 Mio. Euro an die Europäische Kommission überwiesen.
Zu 9. und 10.:
Der EU-Beitrag entspricht den Gutschriften Österreichs auf dem Art.9-Konto. Die Vorlage geschönter Zahlen seitens der Europäischen Kommission kann somit ausgeschlossen werden.
Zu 11.:
Bei dem Betrag von 1,14 Mrd. Euro handelt es sich nicht um eine Darstellung der Summe des Nettobeitrags der Periode 2000 bis 2006, sondern – wie im EU-Finanzbericht 2008 des Rechnungshofes in Tab. 22 ersichtlich – um eine Darstellung von Differenzen zwischen EU-Rückflüssen, die über den Bundeshaushalt gelaufen sind, und jenen Rückflüssen, die von der Kommission in ihrem Finanzbericht Österreich zugeordnet worden sind (siehe dazu den EU-Finanzbericht des Rechnungshofes, TZ 8.3 Rückflüsse). Der hohe Differenzbetrag erklärt sich daraus, dass im Finanzbericht der Kommission (Tab. 20) nicht nur die in Tab. 21 des Rechnungshofberichtes dargestellten Rückflüsse über den Bundeshaushalt, sondern auch Direktzahlungen an Forschungsinstitute, Energieunternehmen, Studenten etc. ausgewiesen sind. Eine Subtraktion der Summen der beiden Tabellen hat daher keine Aussagekraft bezüglich des Nettobeitrags.
Zu 12.:
Die Rückflüsse im Agrar- und Strukturfondsbereich ergeben sich aufgrund von Verpflichtungen der EU, die direkt auf den EU-Rechtsgrundlagen beruhen (Direktzahlungen und Marktorganisation im Europäischer Energiefonds für die Landwirtschaft) oder aus der mehrjährigen Programmierung aufgrund solcher Rechtsgrundlagen resultieren (Ländliche Entwicklung; Strukturfonds). Im Falle der Ländlichen Entwicklung und der Strukturfonds sind die Ausgaben in Österreich für 7 Jahre festgelegt. Es ist daher seit langem bekannt, in welchem Ausmaß österreichische Begünstigte von der EU profitieren. Die Aussagen der Bundesregierung entsprechen daher den Fakten.
Zu 13.:
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden Österreich von der Europäischen Kommission 1.181 Mio. Euro Rückflüsse aus dem Bereich Interne Politik zugeordnet. Davon flossen 196 Mio. Euro über den Bundeshaushalt. Der Differenzbetrag, die oben angesprochenen 985 Mio. Euro, wurden von der Kommission an private Begünstigte ohne Einbindung der nationalen öffentlichen Haushalte gezahlt. Es handelt sich dabei um Rückflüsse der Rubrik Wettbewerbsfähigkeit – Forschung, Bildung, Transeuropäische Netze – die nicht über die Budgets der Mitgliedsstaaten laufen, sondern in den meisten Fällen direkt an Forschungs-institute, Energieunternehmen, Studenten etc. gehen. Die Europäische Kommission gibt Namen (beispielsweise von Studenten und Forschern) aus Datenschutzgründen nicht bekannt, sondern veröffentlicht nur Globalbeträge je Mitgliedsstaat in ihrem jährlichen Finanzbericht.
Zu 14.:
Es ist festzuhalten, dass sich die Komplexität des EU-Rechts aus dem Versuch ergibt, möglichst gezielt auf Problemlagen zu antworten. Mitgliedsstaaten und Europäische Kommission sind sich der Komplexität der EU-Vorschriften bewusst und arbeiten konsequent an deren Vereinfachung bei möglichst geringem Verlust an Zielgenauigkeit.
Dessen ungeachtet ist auch in Zukunft Kontrolle auf allen Ebenen richtig und wichtig. In Österreich werden etwa die Agrarausgaben rigoros kontrolliert. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Rückforderungen und Zahlungsverweigerungen („Anlastungen“) durch die Europäische Kommission in Österreich die geringsten in der gesamten EU sind. Dies trifft auch auf die Kontrolle bei den Strukturfondsausgaben zu. Die EU-Mittel werden mit der gleichen Sorgfalt verwaltet wie die nationalen Mittel.
Zu 15. bis 17.:
Für die Annahme, die Agrarförderung sei besonders korruptionsanfällig, besteht keine faktische Grundlage.
2013 läuft die derzeitige Finanzperiode der EU aus. Damit wird auch der Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik neu diskutiert und gestaltet werden, wobei das Bundesministerium für Finanzen für eine Weiterentwicklung beider Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik eintritt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Agrarpolitik beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegt.
Mit freundlichen Grüßen