3611/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0230-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3600/J vom 11. November 2009 der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Im Bereich „Financial Education“ gibt es schon seit Jahren zahlreiche Aktivitäten auf internationaler, europäischer und auch nationaler Ebene:

 

Nachdem sich etwa die OECD bereits ab dem Jahr 2000 für eine verstärkte Verbraucher­bildung und finanzielle Allgemeinbildung ausgesprochen hat, wurden im Juni 2009 die OECD-Empfehlungen zu „Good practices on financial education an awareness relating to credit“ veröffentlicht. Ferner hat die Europäische Kommission im Jänner 2008 eine Mitteilung über die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen vorgelegt, in der sie die Bedeutung von „Financial Education“ nicht nur für die Einzelperson, sondern auch für die Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt darlegt. In weiterer Folge hat der ECOFIN-Rat die Mitgliedstaaten in seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2008 aufgerufen, „Financial Education“ zu fördern und die Europäische Kommission ersucht, ihre Anstrengungen fortzusetzen.


Auf nationaler Ebene befasst sich eine Vielzahl von Akteuren mit „Financial Education“, wie etwa die verantwortlichen Ministerien, die OeNB oder das Kuratorium für den österreichischen Kapitalmarkt. Die im Oktober 2009 thematisierte Idee, das Fach „Finanz- und Wirtschaftserziehung“ mittelfristig zum Bestandteil jeder schulischen Ausbildung zu machen, ist ein Vorschlag, zu welchem nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen jede seriöse Unterstützung zu begrüßen ist.

 

Zu 2.:

Ziel von „Financial Education“ ist es, eine bessere Aufklärung der Bevölkerung zu finanz­technischen Fragen zu erreichen.

 

Zu 3.:

Die Teilnahme von Privatpersonen an Pressekonferenzen zu kommentieren stellt keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen dar.

 

Zu 4. bis 7.:

Das Bundesministerium für Finanzen steht im Hinblick auf „Financial Education“ in laufendem Austausch mit den relevanten nationalen Akteuren. Das Projekt zur Einführung eines Faches „Finanz- und Wirtschaftserziehung“ befindet sich im Anfangsstadium. Eine Diskussion zu den pädagogischen Kenntnissen fällt darüber hinaus nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.