3625/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3674/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Welche Arten von „Zulagen“ im weitesten Sinne (bitte unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmäßigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Hinsichtlich der Arten von Zulagen verweise ich auf § 3 Gehaltsgesetz 1956 bzw § 8a Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Ich ersuche um Verständnis, dass eine detaillierte Beantwortung der Fragen über die genaue Auswertung der ausbezahlten Zulagen in den Jahren 2007 bis 2009 und der hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel im Bereich des BMVIT einen nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand darstellen würde.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Ø Welche Arten von „Nebengebühren“ im weitesten Sinne (bitte jeweils unter Auflistung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmäßigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ihres Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 Gehaltsgesetz 1956:
- die Überstundenvergütungen (§ 16),
- die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
- die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
- die Journaldienstzulage (§ 17a),
- die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
- die Mehrleistungszulage (§ 18),
- die Belohnung (§ 19),
- die Erschwerniszulage (§ 19a),
- die Gefahrenzulage (§ 19b),
- die Aufwandsentschädigung (§ 20),
- die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und
- die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976 (§ 20d).
Bei jenen Nebengebühren, die hinsichtlich ihrer Bemessung oder Pauschalierung die der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst übertragene Mitwirkung des Bundeskanzlers vorsehen, wurden – um bundesweit immer wiederkehrende Einzelbemessungen zu vermeiden – aus verwaltungsökonomischen Gründen Konkretisierungen des Vollzuges mittels genereller Zustimmungen vorgenommen. Diese Zustimmungen sind allgemein bundesweit und berufsgruppenspezifisch ressortweise erteilt (z.B. die Besonderheiten des militärischen Dienstes, Exekutivdienstes udgl. berücksichtigend). Alle diese generellen Zustimmungen betreffen ausschließlich die im Gesetz genannten Nebengebührenarten.
Die genaue Auswertung der ausbezahlten Nebengebühren und der hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel in den letzten drei Jahren würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Ø Welche sonstigen Arten von Zahlungen abgesehen von Gehalts- bzw. Monatsentgelts (Grundentgeltes) wurden im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bezugszahlungen in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?
Ø An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte wurden diese Zahlungen außerhalb des Grundentgeltes jeweils ausbezahlt?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?
Folgende Zahlungen abgesehen von Gehalts- bzw. Monatsentgelt wurden im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bezugszahlungen in den letzten drei Jahren ausbezahlt:
Leistungen nach der Reisegebührenvorschrift
Auslandsverwendungszulage
Jubiläumszuwendung
Fahrtkostenzuschuss
Geldaushilfe
Leistungsprämie
Funktions- und Verwendungsabgeltung
Die genaue Auswertung der sonstigen Arten von Zahlungen und der hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel würde einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.
Zu den Fragen 10 biss 12:
Ø Wurden in Ihrem Ressort aus Anlass des Weihnachtsfestes Belohnungen ausbezahlt?
Ø Wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte gelangten in den Genuss von derartigen Belohnungen?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen) die an Beamte, Vertragsbedienstete bzw. sonstige Beschäftigte a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?
Aus Anlass des Weihnachtsfestes wurden in meinem Ressort keine Belohnungen ausbezahlt.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Ø Welche Arten von Sonderverträgen wurden in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?
Ø Wie viele Sonderverträge wurden aus welchen Anlässen in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?
Ø Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Art der Sonderverträge) die a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in diesem Ressort nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?
Neue ADV-Sonderverträge wurden in den Jahren 2007 bis 2009 nicht abgeschlossen.
Die Anzahl der neu abgeschlossenen Sonderverträge für Kabinettsmitarbeiter/innen stellt sich wie folgt dar: 2007: 24, 2008: 19, 2009: 0.
Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung – um höchstens 25%.
Zu Frage 16:
Ø Wie hat sich der Personalstand Ihres Ressorts bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?
Zur Personalstandsentwicklung aggregiert nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen in den letzten zehn Jahren verweise ich auf die Stellenpläne zu den jeweiligen Bundesfinanzgesetzen bzw. auf die Personalpläne.
Zu Frage 17:
Ø Wie hat sich die Anzahl der Sonderverträge in Ihrem Ressort bzw. der Ihrem Ressort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Art des Sondervertrages in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?
Sonderverträge werden anlassbezogen abgeschlossen; eine permanente Statistik wird darüber nicht geführt. Die Erstellung einer solchen Statistik würde bedingen, die Personalakten mindestens der letzten 10 Jahre zu evaluieren. Dies würde aus dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten.