3628/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.01.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Jänner 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3689/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Post stellte nicht zu: Patient ohne Medizin gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1und 9 bis 11:
Ø Wann haben Sie bzw. Ihr Ministerium von dem oben genannten Fall erfahren?
Ø Wird der oben erwähnte Fall, von Ihrem Ministerium untersucht?
Ø Wenn ja, wann und von wem wurde bzw. wird diese Untersuchung des oben erwähnten Falles angeordnet?
Ø Wenn nein, warum gibt es keine Untersuchungen?
Weder mir noch der Postbehörde ist der von Ihnen geschilderte Fall bekannt.
Zu Frage 2:
Ø Welche Schlüsse ziehen Sie bzw. Ihr Ministerium von dem oben genannten Fall?
Die Organisation der Postzustellung zählt zu den betriebsinternen Maßnahmen der Österreichischen Post AG.
Laut der Post-Universaldienstverordnung hat die Zustellung von Brief- und Paketsendungen von Montag bis Freitag – ausgenommen Feiertage – täglich zu erfolgen, soweit mit dem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
Zu den Fragen 3 bis 8 und 12 bis 15
Ø Warum werden Personalmängel im Bereich der Post nicht mit Mitarbeitern der Post, welche ohne Beschäftigung sind, abgedeckt?
Ø Gibt es Pläne, um den Personalmangel bei der Post in gewissen Bereichen, durch den Einsatz von Mitarbeitern, welche ohne Beschäftigung sind, abzudecken?
Ø Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wie viele Mitarbeiter sind derzeit bei der Post ohne Beschäftigung? (bitte Aufstellung, jeweils nach Bundesland)
Ø Welche Pläne seitens Ihres Ministeriums gibt es, um alle Mitarbeiter der Post, welche ohne Beschäftigung sind, wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern?
Ø Wie viele Beschwerden wegen unpünktlicher Zustellung gab es seit 1. Jänner 2008 an die Österreichische Post AG? (bitte Aufstellung, jeweils nach Bundesland)
Ø Hat sich die Österreichische Post AG bei dem 77-jährigen Pensionisten für ihr Fehlverhalten entschuldigt, und wenn ja in welcher Form?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche Maßnahmen setzen Sie um solche Vorfälle in Zukunft bei der Post im Vorfeld zu verhindern?
Da unter anderem Personalangelegenheiten rein unternehmensinterne Entscheidungen der Österreichischen Post AG sind und die Eigentümervertretung des Staates an der Österreichischen Post AG durch die ÖIAG und damit mittelbar durch das Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen wird, habe ich keine Informationen über Unternehmensinterna und darüber hinaus keinen Einfluss auf Beschlüsse des Managements der Österreichischen Post AG. Deshalb kann auch keine Auskunft über die Organisation des Beschwerdemanagements der Österreichischen Post AG und die Anzahl etwaiger Beschwerden gegeben werden.
Im Übrigen betreffen diese Fragen keine Angelegenheiten der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG.
Zu Frage 16:
Ø Welche Maßnahmen setzen Sie um solche Vorfälle in Zukunft bei privaten Postpartnern im Vorfeld zu verhindern?
Die Zustellung von Postsendungen erfolgt durch Zusteller/innen der Österreichischen Post AG und nicht durch die privaten Postpartner/innen.