3631/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2010
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0240-I/4/2009 |
Wien, am 11. Jänner 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. November 2009 unter der Nr. 3627/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufwendungen des BKA für Pressemitarbeiter gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
1.) Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Sektion VII des BKA beschäftigt?
An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass Ihre Anfrage auf „Aufwendungen für Pressemitarbeiter“ abzielt, solche jedoch weder qualitativ noch quantitativ mit Aufwendungen für den Tätigkeitsbereich der Sektion VII gleichgesetzt werden können.
Die Sektion VII deckt einen breiten Aufgabenbereich ab. Dieser umfasst die Betreuung des Pressefoyers im Ministerrat jeden Dienstag, die Organisation von Pressekonferenzen und Unterstützung bei vielen Veranstaltungen, wie beispielsweise dem Datenschutztag, die regelmäßig im Bundeskanzleramt stattfinden.
Über die Pressebetreuung und Medienarbeit im klassischen Sinn werden Aufgaben im Bereich der Dokumentation, Übersetzungen, ein umfassender Bürgerservice, die redaktionelle und technische Betreuung der Internetauftritte sowie des Intranets des Bundeskanzleramtes, Recherchen und redaktionelle Tätigkeit bis hin zur Betreuung aller Publikationen sichergestellt. Der Bundespressedienst betreut auch den Datenschutzrat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist und unterstützt die Kabinette des Bundeskanzlers und der Frauenministerin sowie das Büro des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt.
In der Sektion VII des Bundeskanzleramtes waren zum Stichtag 1. November 2009 56 Bedienstete beschäftigt.
2.) Wie viele Mitarbeiter waren jeweils in den letzten fünf GPs in der Sektion (VII) beschäftigt?
Im Bundeskanzleramt wurde mit 1. Jänner 2005 das System PM-SAP eingeführt. Daher sind diesbezügliche Auswertungen in diesem System erst ab 2005 möglich. Weiter zurückliegende Daten müssten händisch erhoben werden. Dies würde für einen derart langen Zeitraum einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Daten erst beginnend mit dem Jahr 2005 darlege:
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Stichtag: |
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
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31.12.2005 |
54 |
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31.12.2006 |
52 |
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31.12.2007 |
56 |
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31.12.2008 |
59 |
Anzumerken ist, dass im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 28. Februar 2007 der Bundespressedienst Teil der Sektion I war und aus den (damaligen) Abteilungen I/4, I/5, I/6 und I/12 bestanden hat.
3.) Wie hoch sind die jährlichen Personalaufwendungen in der Sektion VII?
4.)Wie hoch waren diese jeweils in den vorangegangenen fünf GPs?
Die Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten der Sektion VII für die einzelnen Jahre stellen sich wie folgt dar:
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Jahr |
Kosten in Euro |
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2005 |
2.274.974,38 |
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2006 |
2.523.113,12 |
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2007 |
2.746.190,49 |
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2008 |
3.131.347,52 |
5.) Wie viele Mitarbeiter in der Sektion VII sind beamtet und in welche Dienstklassen entfallen sie?
6.) Wie viele Mitarbeiter der Sektion VII sind vertragsbedienstet und welche Dienstklassen entfallen auf sie?
Die Beamten der Sektion VII sind in der Besoldungsgruppe „Allgemeiner Verwaltungsdienst“ und gliedern sich, wie in der unten angeführten Tabelle dargelegt, in Verwendungsgruppen. Lediglich sieben Beamte der Sektion VII gehören dem Dienstklassensystem an.
Die Vertragsbediensteten der Sektion VII sind im Entlohnungsschema Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes (v) und gliedern sich, wie in der unten angeführten Tabelle dargelegt, in Entlohnungsgruppen.
Zum Stichtag 1. November 2009 ergibt sich folgende Gliederung:
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A1/v1 |
A2/v2 |
A3/v3 |
A4/v4 |
A/DKl.VII |
A/DKl. VIII |
gesamt |
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Beamte |
5 |
5 |
1 |
- |
1 |
6 |
18 |
|
VB |
18 |
6 |
13 |
1 |
- |
- |
38 |
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Gesamt |
23 |
11 |
14 |
1 |
1 |
6 |
56 |
7.) Wie viele weitere Personen sind in der Sektion VII beschäftigt, wie hoch sind deren Bezüge und nach welchem Schema werden sie entlohnt?
Es sind weiters freie Dienstnehmer für die Bereiche „Servicezentrum help.gv.at“, „EUROPA-INFO“ und „BürgerInnentelefon“ beschäftigt. Sowohl die Anzahl dieser beschäftigten Personen, als auch deren auf Stundenleistungen basierenden Bezüge, welche vertraglich festgelegt sind und keinem Schema unterliegen, sind entsprechend der Auslastung variabel. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich hinsichtlich der Höhe dieser Bezüge keine aussagegekräftigte Zahl nennen kann.
Weiters sind derzeit zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage von Arbeitsleihverträgen, welche keinem Schema unterliegen, beschäftigt. Da es sich lediglich um zwei Personen handelt, ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Bekanntgabe ihrer Bezüge nicht möglich. Sie wurden aber analog dem VB-Schema festgesetzt.
:
8.) Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der Entlohnungsgruppe – sind derzeit in ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro von Staatssekretär Ostermayer beschäftigt?
9.) Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitarbeiter?
10.) Mit welchen und wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge abgeschlossen?
Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in meinem Kabinett, unter Angabe der angefragten Daten, beschäftigt:
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Name |
Rechtsgrundlage- Sondervertrag (SV) |
Verwendungs- bzw. Entlohnungs-gruppe |
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Mag. Nicole BAYER |
VBG |
v1 |
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Beamter Dr. Gerhard HESSE |
BDG 1979 |
A1 |
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Botschafter Mag. Jürgen MEINDL |
BDG 1979 |
A1 |
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Mag. Angelika FEIGL |
VBG |
v1 |
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Dr. Thomas GRUBER |
VBG |
v1 |
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Mag. Stefan MATHOI |
VBG / SV |
v1 |
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Mag. Martin MÜLLER |
VBG / SV |
v1 |
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Prof. Dr. Gerhard SCHMID |
BDG 1979 |
A1 |
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Mag. Leopold SZEMELIKER |
Arbeitsleihe |
- |
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Dr. Thomas ZEHETNER |
VBG / SV |
v1 |
Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer, unter Angabe der angefragten Daten, beschäftigt:
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Name |
Rechtsgrundlage Sondervertrag (SV) |
Verwendungs- bzw. Entlohnungs-gruppe |
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Mag. Nikolaus GRETZMACHER |
Arbeitsleihe |
- |
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Marcin KOTLOWSKI |
VBG / SV |
v1 |
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Bakk. Elvira FRANTA |
Arbeitsleihe |
- |
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Mag. Erich KÖNIG |
VBG |
v1 |
Assistenz-, Sekretariats-, Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte sind in den oben angeführten Aufstellungen entsprechend der bisherigen Praxis bei Beantwortungen von schriftlichen parlamentarischen Anfragen nicht enthalten.
11.) Mit welchen Institutionen bzw. Firmen hat Ihr Ressort Arbeitsleihverträge abgeschlossen?
12.) Welche Erwägungen liegen diesen Verträgen zugrunde?
Im Bundeskanzleramt wurden mit folgenden Institutionen und folgender Firma Arbeitsleihverträge abgeschlossen:
· Donau Universität Krems
· Österreichische Nationalbank
· SPÖ
· Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband
· Universität Graz
· Magistrat der Stadt Wien
· Powerserv
· Wirtschaftskammer Österreich
· Amt der Tiroler Landesregierung
· Amt der Burgenländischen Landesregierung
· Österreichische Post AG
Die Arbeitsleihe ermöglicht es, ein Arbeitsverhältnis nur für die Dauer einer bestimmten Zeit in einem Arbeitsbereich zu begründen. Damit werden längerfristige rechtliche und finanzielle Folgen, wie sie aus einem Beamten- oder Vertragsbedienstetenverhältnis einfließen, vermieden und der Forderung einer zweckmäßigen Vorgehensweise entsprochen.
Insbesondere werden Experten von Institutionen „entliehen“, bei denen diese vorher beschäftigt waren und zu denen sie voraussichtlich im Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit im Bundeskanzleramt wieder zurückkehren.
13.) Wie hoch waren die Personalkosten und sonstigen Kosten, die aufgrund dieser Verträge rückvergütet werden mussten?
Insgesamt hat mein Ressort bis 31. Oktober 2009 einen Betrag in Höhe von € 973.516,04 aufgrund Arbeitsleihverträgen an die oben genannten Institutionen und Unternehmen refundiert.
14.) Wie wurden diese Kosten, die den Personalaufwendungen zuzurechnen sind, verbucht?
Diese Kosten wurden entsprechend den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes verbucht.
15.) Wie viele Chauffeure haben Sie und wie hoch ist deren jeweiliges Gehalt?
Dem Kabinett des Bundeskanzlers sind derzeit drei Chauffeure zugewiesen, welche monatlich durchschnittlich 2.518,70 Euro brutto verdienen. Dieser Betrag inkludiert bereits die Abgeltung allfällig zu leistender Überstunden.
Die Bekanntgabe der einzelnen Bezüge ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen