3631/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0240-I/4/2009

Wien, am 11. Jänner 2010

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. No­vember 2009 unter der Nr. 3627/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufwendungen des BKA für Pressemitarbeiter gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.) Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der Sektion VII des BKA beschäftigt?

 

An dieser Stelle möchte ich unterstreichen, dass Ihre Anfrage auf „Aufwendungen für Pressemitarbeiter“ abzielt, solche jedoch weder qualitativ noch quantitativ mit Aufwendungen für den Tätigkeitsbereich der Sektion VII gleichgesetzt werden können.

Die Sektion VII deckt einen breiten Aufgabenbereich ab. Dieser umfasst die Betreuung des Pressefoyers im Ministerrat jeden Dienstag, die Organisation von Pressekonferenzen und Unterstützung bei vielen Veranstaltungen, wie beispielsweise dem Datenschutztag, die regelmäßig im Bundeskanzleramt stattfinden.

 

Über die Pressebetreuung und Medienarbeit im klassischen Sinn werden Aufgaben im Bereich der Dokumentation, Übersetzungen, ein umfassender Bürgerservice, die redaktionelle und technische Betreuung der Internetauftritte sowie des Intranets des Bundeskanzleramtes, Recherchen und redaktionelle Tätigkeit bis hin zur Betreuung aller Publikationen sichergestellt. Der Bundespressedienst betreut auch den Datenschutzrat, der im Bundeskanzleramt angesiedelt ist und unterstützt die Kabinette des Bundeskanzlers und der Frauenministerin sowie das Büro des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt.

 

In der Sektion VII des Bundeskanzleramtes waren zum Stichtag 1. November 2009 56 Bedienstete beschäftigt.

 

2.) Wie viele Mitarbeiter waren jeweils in den letzten fünf GPs in der Sektion (VII) beschäftigt?

 

Im Bundeskanzleramt wurde mit 1. Jänner 2005 das System PM-SAP eingeführt. Da­her sind diesbezügliche Auswertungen in diesem System erst ab 2005 möglich. Wei­ter zurückliegende Daten müssten händisch erhoben werden. Dies würde für einen derart langen Zeitraum einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand be­deuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Daten erst beginnend mit dem Jahr 2005 darlege:

 

Stichtag:

Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

31.12.2005

54

31.12.2006

52

31.12.2007

56

31.12.2008

59

 

Anzumerken ist, dass im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 28. Februar 2007 der Bundes­pressedienst Teil der Sektion I war und aus den (damaligen) Abteilungen I/4, I/5, I/6 und I/12 bestanden hat.

 

3.) Wie hoch sind die jährlichen Personalaufwendungen in der Sektion VII?

4.)Wie hoch waren diese jeweils in den vorangegangenen fünf GPs?

 

Die Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten der Sektion VII für die einzelnen Jah­re stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Kosten in Euro

2005

2.274.974,38

2006

2.523.113,12

2007

2.746.190,49

2008

3.131.347,52

 

5.) Wie viele Mitarbeiter in der Sektion VII sind beamtet und in welche Dienstklassen entfallen sie?

6.) Wie viele Mitarbeiter der Sektion VII sind vertragsbedienstet und welche Dienst­klassen entfallen auf sie?

 

Die Beamten der Sektion VII sind in der Besoldungsgruppe „Allgemeiner Verwal­tungsdienst“ und gliedern sich, wie in der unten angeführten Tabelle dargelegt, in Verwendungsgruppen. Lediglich sieben Beamte der Sektion VII gehören dem Dienst­klassensystem an.

 

Die Vertragsbediensteten der Sektion VII sind im Entlohnungsschema Vertragsbe­dienstete des Verwaltungsdienstes (v) und gliedern sich, wie in der unten angeführ­ten Tabelle dargelegt, in Entlohnungsgruppen.

 

Zum Stichtag 1. November 2009 ergibt sich folgende Gliederung:

 

 

A1/v1

A2/v2

A3/v3

A4/v4

A/DKl.VII

A/DKl. VIII

gesamt

Beamte

  5

 5

 1

-

1

6

18

VB

18

 6

13

1

-

-

38

Gesamt

23

11

14

1

1

6

56

 


7.) Wie viele weitere Personen sind in der Sektion VII beschäftigt, wie hoch sind deren Bezüge und nach welchem Schema werden sie entlohnt?

 

Es sind weiters freie Dienstnehmer für die Bereiche „Servicezentrum help.gv.at“, „EUROPA-INFO“ und „BürgerInnentelefon“ beschäftigt. Sowohl die Anzahl dieser beschäftigten Personen, als auch deren auf Stundenleistungen basierenden Bezüge, welche vertraglich festgelegt sind und keinem Schema unterliegen, sind entspre­chend der Auslastung variabel. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich hinsicht­lich der Höhe dieser Bezüge keine aussagegekräftigte Zahl nennen kann.

 

Weiters sind derzeit zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Grundlage von Ar­beitsleihverträgen, welche keinem Schema unterliegen, beschäftigt. Da es sich ledig­lich um zwei Personen handelt, ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Be­kanntgabe ihrer Bezüge nicht möglich. Sie wurden aber analog dem VB-Schema festgesetzt.

 

:

8.) Welche Mitarbeiter - unter Angabe der Verwendungs- bzw. der Entlohnungsgruppe – sind derzeit in ihrem Kabinett (Ministerbüro) bzw. im Büro von Staatssekretär Ostermayer beschäftigt?

9.) Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entlohnung der einzelnen Mitarbei­ter?

10.) Mit welchen und wie vielen Mitarbeitern wurden Sonderverträge abgeschlossen?

 

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in meinem Kabinett, unter An­gabe der angefragten Daten, beschäftigt:

 

Name

Rechtsgrundlage-

Sondervertrag (SV)

Verwendungs- bzw. Entlohnungs-gruppe

Mag. Nicole BAYER

VBG

v1

Beamter Dr. Gerhard HESSE

BDG 1979

A1

Botschafter

Mag. Jürgen MEINDL

BDG 1979

A1

Mag. Angelika FEIGL

VBG

v1

Dr. Thomas GRUBER

VBG

v1

Mag. Stefan MATHOI

VBG / SV

v1

Mag. Martin MÜLLER

VBG / SV

v1

Prof. Dr. Gerhard SCHMID

BDG 1979

A1

Mag. Leopold SZEMELIKER

Arbeitsleihe

-

Dr. Thomas ZEHETNER

VBG / SV

v1

 

Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Ostermayer, unter Angabe der angefragten Daten, beschäftigt:

 

Name

Rechtsgrundlage

Sondervertrag (SV)

Verwendungs- bzw. Entlohnungs-gruppe

Mag. Nikolaus GRETZMACHER

Arbeitsleihe

-

Marcin KOTLOWSKI

VBG / SV

v1

Bakk. Elvira FRANTA

Arbeitsleihe

-

Mag. Erich KÖNIG

VBG

v1

 

Assistenz-, Sekretariats-, Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte sind in den oben ange­führten Aufstellungen entsprechend der bisherigen Praxis bei Beantwortungen von schriftlichen parlamentarischen Anfragen nicht enthalten.

 

11.) Mit welchen Institutionen bzw. Firmen hat Ihr Ressort Arbeitsleihverträge abge­schlossen?

12.) Welche Erwägungen liegen diesen Verträgen zugrunde?

 

Im Bundeskanzleramt wurden mit folgenden Institutionen und folgender Firma Arbeitsleihverträge abgeschlossen:

·        Donau Universität Krems

·        Österreichische Nationalbank

·        SPÖ

·        Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband

·        Universität Graz

·        Magistrat der Stadt Wien

·        Powerserv

·        Wirtschaftskammer Österreich

·        Amt der Tiroler Landesregierung

·        Amt der Burgenländischen Landesregierung

·        Österreichische Post AG

 

Die Arbeitsleihe ermöglicht es, ein Arbeitsverhältnis nur für die Dauer einer bestimm­ten Zeit in einem Arbeitsbereich zu begründen. Damit werden längerfristige rechtliche und finanzielle Folgen, wie sie aus einem Beamten- oder Vertragsbedienstetenver­hältnis einfließen, vermieden und der Forderung einer zweckmäßigen Vorgehenswei­se entsprochen.


Insbesondere werden Experten von Institutionen „entliehen“, bei denen diese vorher beschäftigt waren und zu denen sie voraussichtlich im Fall der Beendigung ihrer Tä­tigkeit im Bundeskanzleramt wieder zurückkehren.

 

13.) Wie hoch waren die Personalkosten und sonstigen Kosten, die aufgrund dieser Verträge rückvergütet werden mussten?

 

Insgesamt hat mein Ressort bis 31. Oktober 2009 einen Betrag in Höhe von € 973.516,04 aufgrund Arbeitsleihverträgen an die oben genannten Institutionen und Unternehmen refundiert.

 

14.) Wie wurden diese Kosten, die den Personalaufwendungen zuzurechnen sind, verbucht?

 

Diese Kosten wurden entsprechend den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestim­mungen des Bundes verbucht.

 

15.) Wie viele Chauffeure haben Sie und wie hoch ist deren jeweiliges Gehalt?

 

Dem Kabinett des Bundeskanzlers sind derzeit drei Chauffeure zugewiesen, welche monatlich durchschnittlich 2.518,70 Euro brutto verdienen. Dieser Betrag inkludiert bereits die Abgeltung allfällig zu leistender Überstunden.

 

Die Bekanntgabe der einzelnen Bezüge ist mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen