3634/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                      Wien, am      Jänner 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0227-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3652/J vom 12. November 2009 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine angeschlossenen Wirtschaftsbetriebe, sodass eine Beantwortung der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragestellungen entfällt.

 


Hinsichtlich der ausgegliederten Gesellschaften betreffen die vorliegenden Fragestellungen ausschließlich operative Angelegenheiten der jeweiligen Unternehmensorgane und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht umfasst.

 

Zu 1. bis 3.:

Vorausgeschickt wird, dass in den Sommermonaten immer wieder jungen Menschen Gelegenheit gegeben wird, erste Berufserfahrungen im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen zu sammeln. Rechtlich werden diese jungen Menschen für einen maximal drei Monate andauernden Zeitraum nach den Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG 1948) in der Entlohnungsgruppe v4 aufgenommen. Seit Einführung des Instruments „Verwaltungspraktikum“ gemäß §§ 36a ff VBG 1948 mit 1. Jänner 2004 werden junge Menschen auch auf Grund dieser Rechtsgrundlage während der Sommermonate eingestellt. Damit unterliegen sie den gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen hinsichtlich Entlohnung und Sozialversicherung.

 

In den Jahren 2007 bis 2009 waren im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen insgesamt 448 PraktikantInnen, einerseits mit befristetem Vertrag nach VBG, andererseits im Zuge eines Verwaltungspraktikums gemäß §§ 36a ff VBG beschäftigt. In Ermangelung einer Differenzierung zwischen FerialpraktikantInnen bzw. FerialarbeiterInnen und BerufspraktikantInnen in den verwendeten EDV-Systemen ist eine Aussonderung dieser Anstellungsverhältnisse aus EDV-unterstützten Abfragen ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht möglich. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine Aufsplittung der einzelnen Anstellungsverhältnisse im Sinne der Fragestellung unterbleiben muss.

 

Aufstellung pro Jahr:

Jahr

Anzahl PraktikantInnen

2007

115

2008

134

2009

199

 


Zu 4. bis 6.:

Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt, auch im Sommer 2010 jungen Interessentinnen und Interessenten die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen im Bundesdienst zu sammeln. Entsprechend der Praxis der Vorjahre wird die Aufnahme zu den oben dargestellten Konditionen erfolgen. Die genaue Anzahl der beabsichtigten befristeten Aufnahmen richtet sich nach möglichen Einsatzgebieten, die derzeit noch evaluiert werden. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass dazu noch keine konkreten Angaben erfolgen können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.