3635/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
|
|
(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
|
GZ: BMASK-40001/0113-IV/9/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3866/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Vorbemerkungen:
Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat jene Aufgaben zu erfüllen, die ihm durch die Bundesverfassung und durch Bundesgesetze zukommen. Die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen sind eine klassische Querschnittsmaterie. Dem Bund kommen jene Aufgaben zu, die ihm verfassungsrechtlich zugeschrieben sind. Alle anderen Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Bundessache ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Dies erfolgt einerseits im Rahmen des Mainstreaming durch das AMS, andererseits dort, wo es besonderer Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen bedarf, durch das Bundessozialamt und die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen.
Im Jahr 2003 wurde durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund eine Aufgabenbereinigung vorgenommen: der Bund konzentriert sich auf die unmittelbaren Maßnahmen der beruflichen Eingliederung, den Ländern kommen die Maßnahmen der sozialen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zu.
Insbesondere zu Beginn der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung im Jahr 2001 wurden auch zahlreiche vorbereitende Beratungs- und Sensibilisierungsprojekte gefördert. In den letzten Jahren wurde eine etappenweise Weichenstellung hin zu den Kernbereichen der Beschäftigungsoffensive vorgenommen und auch betroffenen Projektträgern kommuniziert (insbesondere auch dem Träger des erwähnten Projekts „FreiRaum“). Die Träger hatten daher die Möglichkeit, sich arbeitsmarktpolitisch umzuorientieren.
Nunmehr hat sich auch die allgemeine Wirtschaftslage geändert. Menschen mit Behinderungen sind vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen, die Einnahmen des Ausgleichstaxfonds gehen durch die allgemeine schlechte Beschäftigungslage zurück, der Zuschuss aus Bundeshaushaltsmitteln war im Doppelbudget 2009/2010 niedriger als in den Jahren zuvor. Es ist mir dennoch gelungen, das hohe Niveau der Ausgaben für die Beschäftigungsoffensive für die Jahre 2009 und 2010 zu gewährleisten.
Gleichzeitig habe ich dem Bundessozialamt den Auftrag erteilt, bei der Zuerkennung von Förderungen nochmals vermehrt die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Projekte als Kriterium heranzuziehen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kann ich es mit meinem Verständnis von politischer Verantwortung nicht vereinbaren, in Kauf zu nehmen, dass ich Mittel, die ich zur Erfüllung meiner Kernaufgaben, der Hilfe zur Eingliederung von Menschen mit und ohne Behinderungen in den Arbeitsmarkt benötige, für andere primär den Ländern obliegende Aufgaben zu verwenden.
Frage 1:
Dem Projekt „FreiRaum“ wurden keine Fördermittel gestrichen. Es wurde ein von jeher befristet angelegter Vertrag nicht verlängert. Dies wurde dem Träger auch rechtzeitig kommuniziert. Grund für die Nichtverlängerung des Vertrags ist die zuvor ausführlich erläuterte Konzentration der Beschäftigungsoffensive auf die Kernaufgabe der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt.
Frage 2:
Das Projekt FreiRaum wurde 2009 mit € 77.000,- gefördert.
Frage 3:
Das Sozialministerium unterbindet keineswegs die Arbeit des Projekts FreiRaum, im Gegenteil, es hat dessen Arbeit seit 2003 in nicht unbeträchtlichem Ausmaß gefördert. Vor dem Hintergrund des zuvor Ausgeführten wird diese Förderung nunmehr allerdings nicht fortgesetzt.
Fragen 4 bis 6:
Zu den Fragen 4 bis 6 kann ich keine Auskunft erteilen. Die Erstellung des Bundeshaushalts kommt dem Bundesminister für Finanzen zu.
Fragen 7 bis 9:
Um den gesetzlichen Auftrag der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt auch in schweren wirtschaftlichen Zeiten erfüllen zu können, hat sich die Förderungspolitik des Hauses auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Im Sinne einer langfristigen Heranführung an den Arbeitsmarkt wurden seit 2003 zahlreiche Sensibilisierungs- und Beratungsprojekte gefördert, die aber immer das Ziel hatten, mittelfristig Arbeitsmarktrelevanz zu erreichen. Das war den Projektträgern auch immer bekannt. Ich kann es gesellschaftspolitisch nicht verantworten, zu Lasten der mir gesetzlich anvertrauten Klientel Aufgaben zu finanzieren, die primär den Ländern zukommen.
Fragen 10 bis 17:
Ich maße mir nicht an, das Projekt FreiRaum in seiner Gesamtheit gesellschaftspolitisch zu bewerten. Wie bereits zuvor ausgeführt, wurde der seit 2003 verfolgte Aufgabenentflechtungsprozess zwischen Bund und Ländern – auch unter dem Druck der angespannten Wirtschaftlage – fortgeführt. Dies war den betroffenen Projektträgern seit langer Zeit bekannt.
Auf Grund der Anstrengungen meines Ressorts können die Ausgaben für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2009 und 2010 auf dem hohen Niveau von 2008 fortgeführt werden. Da mein Haus aber nicht über zusätzliche Mittel verfügt, muss gerade jetzt bei jeder Aufwendung deren Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit geprüft werden.
In dem angesprochenen Bereich führt dies dazu, dass Maßnahmen und Projekte mit einem unmittelbaren Arbeitsmarktbezug zu intensivieren sind, wo hingegen Maßnahmen und Projekte, die primär die Zuständigkeit der Länder berühren, derzeit nicht im Vordergrund stehen. Diese Generallinie ist auch im Falle des Projektes FreiRaum eingehalten worden.
Mit freundlichen Grüßen