3645/AB XXIV. GP
Eingelangt am
12.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ernest
Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben am
12. November 2009 unter der Zl.
3665/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Zulagen und Nebengebühren im Bereich des
Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 9:
Die Zulagen
sind in §3 GehG bzw. § 8a VBG geregelt. Die Arten der
Nebengebühren ergeben
sich aus § 15 GehG bzw. § 22 VBG, diese sind:
- die Überstundenvergütung (§ 16),
- die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),
- die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),
- die Journaldienstzulage (§ 17a),
- die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),
- die Mehrleistungszulage (§ 18),
- die Belohnung (§ 19),
- die Erschwerniszulage (§ 19a),
- die Gefahrenzulage (§ 19b),
- die Aufwandsentschädigung (§ 20),
- die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und
- die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976 (§ 20d).
Hinsichtlich
der Pauschalierung von Nebengebühren verweise ich auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage Nr. 3663/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu
den sonstigen Zahlungen, die im Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) ausgezahlt wurden, gehören insbesondere
Auslandsverwendungszulagen,
Kaufkraftausgleichszulagen und Zahlungen nach der
Reisegebührenvorschrift (RGV), weiters
Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszuwendungen,
Geldaushilfen, Funktionsabgeltungen, Leistungsprämien und
Verwendungsabgeltungen.
Ich ersuche um Verständnis,
dass eine Aufschlüsselung in der gewünschten Struktur
beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde, einen nicht
rechtfertigbaren
Verwaltungsaufwand darstellen würde und
uns daher nicht möglich ist. In den letzten drei
Jahren erhielten durchschnittlich rund 740 Bedienstete auslandsspezifische
Zulagen.
Betreffend die Ausgabensummen verweise ich auf die Teilhefte zu den jeweiligen
Bundesfinanzgesetzen.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Zu den
Jahresenden der Jahre 2007 bis 2009 (November bzw. Dezember) wurden
Belohnungen an die Bediensteten der Zentrale des BMeiA ausbezahlt.
Die
Belohnungen wurden im Jahr 2009 an 295 Vertragsbedienstete und 250 Beamte
(insgesamt € 467.100), im Jahr 2008 an 300 Vertragsbedienstete und 248
Beamte (insgesamt
€ 461.400) und
im Jahr 2007 an 261 Vertragsbedienstete und 257 Beamte (insgesamt €
454.740) ausgezahlt.
Zu den Fragen 13 bis 15 und 17:
Folgende Arten wurden in den letzten drei Jahren abgeschlossen:
• Befristete Sonderverträge gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 i.d.g.F.
• Arbeitsleihverträge gem. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz 1988 i.d.g.F.
• Freie Dienstverträge gem. § 4 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz 1955 i.d.g.F.
• Werkverträge
Per Dezember
2009 bestehen zwei Sonderverträge, zwei Werkverträge, sieben freie
Dienstverträge
und drei Arbeitsleihverträge.
2008 bestanden ein Sondervertrag,
zwei Werkverträge, zehn freie Dienstverträge und drei
Arbeitsleihverträge. 2007 bestanden ein Sondervertrag, drei
Werkverträge, sechs freie
Dienstverträge und fünf
Arbeitsleihverträge. Im Jahr 2006 führte Österreich den Vorsitz
in der
Europäischen Union, das Außenministerium beschäftigte
nach entsprechendem
Ministerratsbeschluss in Vorbereitung auf und während des EU-Vorsitzes im
Schnitt etwa
100 sogenannte EU-Poolkräfte.
EU-Poolverträge und freie Dienstverträge wurden bzw.
werden regelmäßig mit kurzer Laufzeit abgeschlossen (3-24
Monate).
Bei Bediensteten, mit
denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die
vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung - unter Zugrundelegung der in
derartigen
Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung - um
höchstens 25%.
Zu Frage 16:
In den letzten zehn
Jahren musste das Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten die Anzahl der
Vollbeschäftigungsäquivalente von 1.508 auf 1.307 abbauen.
Dies entspricht einer Einsparung von rund 13%. Einsparungen wurden bei
allen
Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen vorgenommen.