3645/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben am
12. November 2009 unter der Zl. 3665/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundesministeriums für
europäische und internationale Angelegenheiten“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Die Zulagen sind in §3 GehG bzw. § 8a VBG geregelt. Die Arten der Nebengebühren ergeben
sich aus § 15 GehG bzw. § 22 VBG, diese sind:

-  die Überstundenvergütung (§ 16),

-  die Pauschalvergütung für verlängerten Dienstplan (§ 16a),

-  die Sonn- und Feiertagsvergütung (Sonn- und Feiertagszulage) (§ 17),

-  die Journaldienstzulage (§ 17a),

-  die Bereitschaftsentschädigung (§ 17b),

-  die Mehrleistungszulage (§ 18),

-  die Belohnung (§ 19),

-  die Erschwerniszulage (§ 19a),

-  die Gefahrenzulage (§ 19b),

-  die Aufwandsentschädigung (§ 20),

-  die Fehlgeldentschädigung (§ 20a) und

-  die Vergütung nach § 23 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976 (§ 20d).


Hinsichtlich der Pauschalierung von Nebengebühren verweise ich auf die Beantwortung der
Parlamentarischen Anfrage Nr. 3663/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu den sonstigen Zahlungen, die im Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) ausgezahlt wurden, gehören insbesondere
Auslandsverwendungszulagen, Kaufkraftausgleichszulagen und Zahlungen nach der
Reisegebührenvorschrift (RGV), weiters Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszuwendungen,
Geldaushilfen, Funktionsabgeltungen, Leistungsprämien und Verwendungsabgeltungen.

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Aufschlüsselung in der gewünschten Struktur
beträchtliche Personalressourcen des BMeiA binden würde, einen nicht rechtfertigbaren
Verwaltungsaufwand darstellen würde und uns daher nicht möglich ist. In den letzten drei
Jahren erhielten durchschnittlich rund 740 Bedienstete auslandsspezifische Zulagen.
Betreffend die Ausgabensummen verweise ich auf die Teilhefte zu den jeweiligen
Bundesfinanzgesetzen.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Zu den Jahresenden der Jahre 2007 bis 2009 (November bzw. Dezember) wurden
Belohnungen an die Bediensteten der Zentrale des BMeiA ausbezahlt.

Die Belohnungen wurden im Jahr 2009 an 295 Vertragsbedienstete und 250 Beamte
(insgesamt € 467.100), im Jahr 2008 an 300 Vertragsbedienstete und 248 Beamte (insgesamt
€ 461.400) und im Jahr 2007 an 261 Vertragsbedienstete und 257 Beamte (insgesamt €
454.740) ausgezahlt.

Zu den Fragen 13 bis 15 und 17:

Folgende Arten wurden in den letzten drei Jahren abgeschlossen:

         Befristete Sonderverträge gem. § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 i.d.g.F.

         Arbeitsleihverträge gem. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz 1988 i.d.g.F.

         Freie Dienstverträge gem. § 4 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz 1955 i.d.g.F.

         Werkverträge


Per Dezember 2009 bestehen zwei Sonderverträge, zwei Werkverträge, sieben freie
Dienstverträge und drei Arbeitsleihverträge.

2008 bestanden ein Sondervertrag, zwei Werkverträge, zehn freie Dienstverträge und drei
Arbeitsleihverträge. 2007 bestanden ein Sondervertrag, drei Werkverträge, sechs freie
Dienstverträge und fünf Arbeitsleihverträge. Im Jahr 2006 führte Österreich den Vorsitz in der
Europäischen Union, das Außenministerium beschäftigte nach entsprechendem
Ministerratsbeschluss in Vorbereitung auf und während des EU-Vorsitzes im Schnitt etwa
100 sogenannte EU-Poolkräfte. EU-Poolverträge und freie Dienstverträge wurden bzw.
werden regelmäßig mit kurzer Laufzeit abgeschlossen (3-24 Monate).

Bei Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, überschreiten die
vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung - unter Zugrundelegung der in derartigen
Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung - um höchstens 25%.

Zu Frage 16:

In den letzten zehn Jahren musste das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten die Anzahl der Vollbeschäftigungsäquivalente von 1.508 auf 1.307 abbauen.
Dies entspricht einer Einsparung von rund 13%. Einsparungen wurden bei allen
Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen vorgenommen.