3646/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0243-I/4/2009

Wien, am 29. Dezember 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windholz, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 unter der Nr. 3663/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zulagen und Nebengebühren im Bereich des Bundeskanzleramts gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø   Welche Arten von „Zulagen“ im weitesten Sinne (bitte unter Auflistung der jeweili­gen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

Ø   An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ih­res Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?

Ø   Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?


Die Arten der Zulagen sind im § 3 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) beziehungswei­se § 8a Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VGB) taxativ aufgezählt. In meinem Ressort wurden den Bediensteten bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraus­setzungen entsprechende Zulagen gewährt. Konkrete Auswertungen hinsichtlich der Fragen 2 und 3 zu jeder einzelnen Zahlung würden einen unvertretbaren verwaltungs­ökonomischen Aufwand bedeuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese unterbleiben.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Ø   Welche Arten von „Nebengebühren“ im weitesten Sinne (bitte jeweils unter Auflis­tung der jeweiligen gesetzlichen bzw. erlassmässigen Grundlage) wurden in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

Ø   An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte Ih­res Ressorts wurden diese „Zulagen“ jeweils ausbezahlt?

Ø   Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?

 

Die Arten der Nebengebühren ergeben sich aus § 15 GehG für Beamte, auf den hin­sichtlich der Vertragsbediensteten § 22 VGB 1948 verweist. Diese sind in dem für das Bundeskanzleramt relevanten Zusammenhang:

 

In meinem Ressort wurden den Bediensteten bei Vorliegen der gesetzlichen An­spruchsvoraussetzungen entsprechende Nebengebühren gewährt. Konkrete Aus­wertungen hinsichtlich der Fragen 5 und 6 zu jeder einzelnen Zahlung würden einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese unterbleiben. Ich verweise jedoch auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.

 

Die aufgewendeten finanziellen Mittel für Nebengebühren betrugen:

im Jahr 2006 gesamt: € 1.955.431,20

im Jahr 2007 gesamt: € 1.852.778,39

Im Jahr 2008 gesamt: € 1.964.557,37


Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø   Welche sonstigen Arten von Zahlungen abgesehen von Gehalts- bzw. Monatsent­gelts (Grundentgeltes) wurden im Zusammenhang mit Gehalts- oder Bezugszah­lungen in Ihrem Ressort in den letzten drei Jahren ausbezahlt?

Ø   An wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte wurden diese Zahlungen außerhalb des Grundentgeltes jeweils ausbezahlt?

Ø   Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils?

 

Zu den sonstigen Arten von Zahlungen zählen insbesondere Auslandsverwendungs­zulagen, Fahrtkostenzuschüsse, Jubiläumszulagen, Geldaushilfen, Zahlungen ge­mäß der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV), Funktionsabgeltungen, Leistungs­prämien und Verwendungsabgeltungen. Konkrete Auswertungen zu den Fragen 8 bis 9 würden einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese unterbleiben. Ich verweise auf die Teilhefte zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø   Wurden in Ihrem Ressort aus Anlass des Weihnachtsfestes Belohnungen ausbe­zahlt?

Ø   Wie viele a) Beamte, b) Vertragsbedienstete sowie c) sonstige Beschäftigte ge­langten in den Genuss von derartigen Belohnungen?

Ø   Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen) die an Beamte, Vertragsbedienstete bzw. sonstige Be­schäftigte a) direkt in Ihrem Ministerium, b) in nachgeordneten Dienststellen aus­bezahlt wurden?

 

Es wurden in meinem Ressort aus Anlass des Weihnachtsfestes keine Belohnungen ausbezahlt.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Ø   Welche Arten von Sonderverträgen wurden in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?

Ø   Wie viele Sonderverträge wurden aus welchen Anlässen in den letzten drei Jahren in Ihrem Ressort abgeschlossen?

Ø   Wie hoch waren die hiefür aufgewendeten finanziellen Mittel Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren jeweils (aggregiert jeweils nach Art der Sonderverträge) die
a) direkt in Ihrem Ministerium,
b) in diesem Ressort nachgeordneten Dienststellen ausbezahlt wurden?


Es wurden gemäß § 36 VGB in Einzelfällen aufgrund von besonderen Verwendun­gen mit Kabinettsmitarbeitern, mit ADV-Bediensteten sowie mit anerkannten Fachex­perten in Einzelfällen Sonderverträge abgeschlossen.

 

Zum Stichtag 31.12.2007 bestanden insgesamt 73 Sonderverträge, zum Stichtag 31.12.2008 bestanden insgesamt 76 Sonderverträge und zum Stichtag 30.11.2009 bestanden insgesamt 75 Sonderverträge. Zur Beantwortung der Frage, zu welchem Zeitpunkt diese Sonderverträge neu abschlossen wurden, bedarf es der Durchsicht jedes einzelnen Vertrages, was einen zu hohen Verwaltungsaufwand darstellt. Zum Großteil handelt es sich aber um sogenannte ADV-Sonderverträge.

 

Bei jenen Bediensteten, mit denen Sonderverträge abgeschlossen wurden, über­schreiten die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung – unter Zugrunde­legung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstunden­leistung – um höchstens 25%. Konkrete Auswertungen hinsichtlich der Frage 15 wür­den einen unvertretbaren verwaltungsökonomischen Aufwand bedeuten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass diese unterbleiben.

 

Zu Frage 16:

Ø   Wie hat sich der Personalstand Ihres Ressorts bzw. der Ihrem Ressort nachgeord­neten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Besoldungs-, Verwendungs- bzw. Ent­lohnungsgruppen, in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

 

Ich verweise dazu auf die Stellenpläne beziehungsweise Personalpläne zu den je­weiligen Bundesfinanzgesetzen.

 

Zu Frage 17:

Ø   Wie hat sich die Anzahl der Sonderverträge in Ihrem Ressort bzw. der Ihrem Res­sort nachgeordneten Dienststellen, aggregiert jeweils nach Art des Sondervertra­ges in den letzten 10 Jahren jeweils entwickelt?

 

Die jeweiligen Sonderverträge werden anlassbezogen abgeschlossen; eine perma­nente Statistik wird dazu nicht geführt. Die Erstellung einer solchen Statistik würde bedingen, dass die Personalakten zumindest von den letzten zehn Jahren ausgewer­tet werden müssten, was einen zu hohen Verwaltungsaufwand darstellt.

 

Mit freundlichen Grüßen