3648/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0393-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Jänner 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3662/J-NR/2009 betreffend geheimste Zahl der Republik, die die Abg. Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Mit Stichtag 1. September 2009 gab es in Österreich 16.869 aktive beamtete Lehrkräfte im Sinne von § 201 BDG 1979 (karenzierte Lehrkräfte sind in dieser Zahl daher nicht enthalten). Diese insgesamt 16.869 Lehrkräfte unterstehen folgenden Dienstbehörden:

 

Dienstbehörde

Anzahl Lehrkräfte

LSR Burgenland

680

LSR Kärnten

1.317

LSR Niederösterreich

2.571

LSR Oberösterreich

2.463

LSR Salzburg

1.142

LSR Steiermark

2.429

LSR Tirol

1.197

LSR Vorarlberg

607

SSR Wien

3.165

Zentralstelle BMUKK

1.298

 


Zu Fragen 3 und 8:

Die Mitverwendungen von Bundeslehrkräften werden in den zentralen Informationssystemen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfasst. Jedoch erfordert die in der Frage geforderte Analyse nach besoldungsrechtlichen Kategorien (was in der praktischen Vollzugstätigkeit kein relevantes Kriterium darstellt) eine sehr aufwändige Verknüpfung mit den Daten der Bundesbesoldung/SAP bzw. eine Sichtung jedes einzelnen Personalakts. Es darf daher um Verständnis ersucht werden, dass in der folgenden Tabelle alle an Pflichtschulen im Rahmen einer Mitverwendung eingesetzten Bundeslehrkräfte (d.h. auch die Bundesvertragslehrerinnen und -lehrer) dargestellt werden:

 

Bundesland

Anzahl Lehrkräfte

Burgenland

83

Kärnten

75

Niederösterreich

103

Oberösterreich

67

Salzburg

13

Steiermark

65

Tirol

31

Vorarlberg

39

Wien

182

Gesamt

658

 

Zu Frage 4:

Die Zahl der beamteten Lehrkräfte im Sinne von § 201 BDG 1979 getrennt nach Schulart, die am 1. September 2009 an Schulen beschäftigt waren, die in der Verwaltung des Bundes stehen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Schulart

Anzahl Lehrkräfte

Allgemein bildende höhere Schulen

6.968

Bundesblindenerziehungsinstitut und Bundesinstitut für Gehörlosenbildung

49

Bundesschülerheime (Allgemein bildende)

10

Technische und gewerbliche Lehranstalten

2.508

Lehranstalt für Tourismus, Sozial- und wirtschaftliche Berufe

1.750

Handelsakademien und Handelsschulen

2.147

Bundesschülerheime (Berufsbildende)

19

Pädagogische Hochschulen

665

Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und Erzieher

278

Bundesanstalt für Leibeserziehung

15

Gesamt

14.409

 

Zu Frage 5:

Die Zahl der beamteten Lehrkräfte im Sinne von § 201 BDG 1979 getrennt nach Schulart, die am 1. September 2009 an Schulen beschäftigt waren, die nicht in der Verwaltung des Bundes stehen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:


Schulart

Anzahl Lehrkräfte

Allgemein bildende höhere Schulen

1.219

Technische und gewerbliche Lehranstalten

90

Lehranstalt für Tourismus, Sozial- und wirtschaftliche Berufe

462

Handelsakademien und Handelsschulen

276

Pädagogische Hochschulen

267

Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik und Erzieher

119

Gesamt

2.433

 

Zu Frage 6:

Für die Anweisung der Bezüge ist die Dienstbehörde 1. Instanz zuständig. Das sind die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien und für zentral geführte Anstalten das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 7 und 15:

Die dafür aufgewendeten Personalausgaben wurden näherungsweise aus den insgesamten Ausgaben des Jahres 2008 für beamtete Lehrerinnen und Lehrer unter Heranziehung der in Beantwortung der Fragen 4 und 5 genannten Zahlen errechnet. Es ergeben sich somit Ausgaben von 1 Mrd. EUR für beamtete Lehrkräfte an Bundesschulen und Ausgaben von rd. 169 Mio. EUR für beamtete Lehrkräfte an Institutionen, die nicht in der Verwaltung des Bundes stehen. Darin sind auch alle übrigen Gehaltsbestandteile, wie Mehrdienstleistungen, Vergütungen für Nebentätigkeiten etc. enthalten.

 

Zu Frage 9:

Die Zahl der beamteten Lehrkräfte im Sinne von § 201 BDG 1979 getrennt nach Ländern, die in Auslandsverwendung stehen, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Land

Anzahl Lehrkräfte

Albanien

5

Belgien

2

Bosnien-Herzegowina

1

Bulgarien

1

China

1

Deutschland

3

Frankreich

1

Griechenland

1

Guatemala

7

Luxemburg

1

Niederlande

1

Rumänien

1

Schweden

1

Schweiz

1

Ukraine

1

Ungarn

4

Tschechische Republik

8

Türkei

23

Vereinigte Staaten von Amerika

2

Gesamt

65

Zu Fragen 10 bis 12:

Mit Stichtag 1. September 2009 sind 27 beamtete Lehrerinnen und Lehrer im Sinne von § 201 BDG 1979 den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen. Für die Anweisung der Bezüge ist die Dienstbehörde 1. Instanz zuständig, in diesen Fällen die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien. Die dafür aufgewendeten Personalausgaben wurden näherungsweise aus den insgesamten Ausgaben des Jahres 2008 für beamtete Lehrerinnen und Lehrer unter Heranziehung der vorstehend genannten Zahl errechnet. Es ergeben sich Ausgaben von 1,85 Mio. EUR. Darin sind auch alle übrigen Gehaltsbestandteile, wie Mehrdienstleistungen, Vergütungen für Nebentätigkeiten etc. enthalten.

 

Zu Frage 13:

Eine Übersicht über die im Sinne (des ersten Satzteils) von § 214 BDG 1979 (betreffend Amtsverschwiegenheit: „… Lehrer, die an Privatschulen zur Dienstleistung zugewiesen sind, …“) an Privatschulen beschäftigten beamteten Lehrkräfte nach Bundesländern ist der Beilage zu entnehmen, wobei die an Bildungseinrichtungen im Ausland verwendeten bzw. die in Auslandsverwendung stehenden Lehrerinnen und Lehrer (vgl. Beantwortung der Frage 9) der Zentralleitung zuzuordnen sind.

 

Zu Frage 14:

Für die Anweisung der Bezüge ist die Dienstbehörde 1. Instanz zuständig. Das sind die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien und für zentral geführte Anstalten das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Frage 16:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügt weder über elektronische, noch über zusammenfassende händische Aufzeichnungen über diese Form einer Nebenbeschäftigung von Bundeslehrkräften im Sinne von § 201 BDG 1979. Diesbezüglich gesetzte Maßnahmen können gegebenenfalls nur dem jeweiligen, einzeln auszuhebenden Personalakt entnommen werden.

 

Zu Fragen 17 bis 19:

Vor dem Hintergrund, dass bedingt durch die Umstellung von PIS auf PM-SAP und die jüngsten gesetzlichen Änderungen in den relevanten Bestimmungen die PM-SAP-Daten zu aktualisieren, zu prüfen und manuell nachzupflegen sind, wäre für eine seriöse Auswertung der gemeldeten Nebenbeschäftigungen von allen beamteten Bundeslehrkräften samt weiterer Aufgliederung im historischen Kontext die händische Durchsicht aller diesbezüglichen Personalakten erforderlich, zumal es technisch auch nur möglich ist, die Anzahl der gemeldeten Nebenbeschäftigungen, nicht aber die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Ausübung einer oder mehrerer solchen gemeldet haben, auszuwerten. Auch können technisch hinsichtlich der gemeldeten Nebenbeschäftigungen keine Zuordnungen nach Z 1 bis 3 des § 56 Abs. 4 BDG 1979 gegliederten Anlassfällen vorgenommen werden. Vergleichbares gilt in Bezug auf Untersagungen von Nebenbeschäftigungen, die gegebenenfalls nur dem jeweiligen, einzeln auszuhebenden Personalakt entnommen werden können. Ich ersuche um Verständnis, dass angesichts des mit der notwendigen manuellen Bearbeitung aller Personalunterlagen verbundenen ungebührlich hohen Aufwandes von einer näheren Beantwortung aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen werden muss.


Zu Frage 20

Im Monat September 2009 haben 526 beamtete Bundeslehrerinnen und –lehrer das Modell des Sabbatical gemäß § 213a BDG 1979 in Anspruch genommen.

 

Beilage

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.


Beilage zu Frage 13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Privatschule (Schulerhalter)

BGLD

KTN

SBG

STMK

TI

VBG

WI

BMUKK

Berufsförderungsinstitut

 

 

 

 

 

 

 

 

62

 

Evangangelische Kirche

18

 

 

 

1

 

 

 

3

 

Fonds der Wiener Kaufmannschaft

 

 

59

1

 

 

 

 

114

 

Gemeinde

 

 

39

22

 

 

 

1

2

 

Israelitische Kultusgemeinde

 

 

 

 

 

5

 

 

3

 

Kammer der gewerblichen Wirtschaft

 

 

9

 

 

 

 

 

31

 

Kammer für Arbeiter u. Angestellte

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

Land

6

22

19

 

 

 

15

 

 

 

Privatpersonen

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

Römisch-katholische Kirche

32

46

232

237

152

151

142

66

334

254

Sonstiger Schulerhalter (Auslandsschulen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

65

Stiftung und Vereine

1

 

16

1

84

49

56

6

58

 

Gesamt

57

68

375

261

238

205

213

73

607

319