3649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0391-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Jänner 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3643/J-NR/2009 betreffend Einführung einer edu.Card, die die Abg. Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Schülerinnen oder Schüler entscheiden im Rahmen des Grundrechtes auf Datenschutz, ob sie die edu.card in Anspruch nehmen wollen. Es ist vorgesehen, dass die Bereitschaft zur Teilnahme am Pilotprojekt edu.card schriftlich erfolgt. Die grundsätzliche Entscheidung, ob im Rahmen des Pilotprojektes in einer Schule das Konzept edu.card eingeführt wird, ist schulautonom gemeinsam mit Eltern- und Schülervertretern zu beschließen.

 

Zu Frage 2:

Nein. Unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 1 ist die Teilnahme für die Einzelne bzw. den Einzelnen freiwillig. Der jederzeitige und unbegründete Ausstieg ist datenschutzrechtlich garantiert und nicht einschränkbar. Auf diesen kann auch nicht bindend für die Zukunft verzichtet werden. Ferner können Schülerinnen und Schüler nicht durch die grundsätzliche Entscheidung auf Schulebene, ob im Rahmen des Pilotprojektes in einer Schule das Konzept edu.card eingeführt wird, gegen ihren Willen zur Teilnahme am Projekt veranlasst werden.


Zu Frage 3:

Auf der edu.card werden folgende – auch auf der Kartenoberfläche sichtbar aufgedruckte – Daten verarbeitet:

-     Schulname

-     Schulkennzahl, Schülernummer

-     (Akademischer Grad), Vorname, Nachname

-     Geburtsdatum

-     Gültigkeitsdatum der edu.card

-     (Lichtbild)

Zur Zustimmung zur Datenverarbeitung wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Die Schülerinnen- bzw. Schülerdaten werden ausschließlich in den bestehenden lokalen Schulverwaltungsprogrammen verarbeitet. Im Zuge der Personalisierung der edu.cards werden die Daten aus der Schulverwaltung abgerufen und auf die Karte kopiert.

 

Zu Frage 5:

Die edu.card wird im Rahmen schulinterner Anwendungen zur Verwaltungsvereinfachung verwendet (Kopieren, Getränkeautomat, Login an elektronischen Lernplattformen, Entlehnfunktion in der Bibliothek).

Nach Maßgabe der Entscheidung der Schülerin bzw. des Schülers ist die edu.card technisch darauf vorbereitet, dass sie auch andere Funktionalitäten (Bürgerkarte, Schülerfreifahrt) übernehmen kann. Dies ist aber nur mit expliziter Zustimmung der Schülerin oder des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten möglich.

Derzeit wird aus den Erfahrungen der Pilotprojekte Bilanz gezogen. Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen soll ein zukünftiges Umsetzungskonzept zur edu.card erarbeitet werden, im Zuge dessen ist auch die Anpassung des rechtlichen Rahmens angedacht. Die Rückmeldungen der Schulen aus den Pilotprojekten und deren verstärkte Nachfrage nach der edu.card zeigen, dass die edu.card als multifunktionale Schulservicecard großes Potential für die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe am Standort hat.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.