3651/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0267-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3642/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ein angebliches Treffen zwischen der Bundesministerin für Justiz und dem Anwalt von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser, dem Beschuldigten in der BUWOG-Affäre“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Ich darf dazu auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zl. 3547/J-NR/2009 verweisen.


Zu 9 bis 13, 15 und 16:

Da sich diese Fragen auf ein laufendes und gemäß § 12 StPO nicht öffentliches  Ermittlungsverfahren beziehen, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Auf Fragen der Medien nach konkreten Hausdurchsuchungen in dieser Causa ist die Staatsanwaltschaft nach meinem Wissensstand nicht eingegangen. Eine solche Vorgangsweise wäre dem Ermittlungserfolg auch nicht zuträglich.

Zu 14:

Ja. Gemäß §§ 49 Z 3, 51 ff StPO ist der Beschuldigte berechtigt, Akteneinsicht zu nehmen.

 

Zu 17:

Nein.

 

. Jänner 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)